
Die geplante Entlastungsprämie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist vorerst gestoppt. Der Bundesrat hat dem entsprechenden Gesetz die Zustimmung verweigert. Dies hat direkte Auswirkungen auf Handwerksbetriebe, die ihren Mitarbeitenden eine steuer- und abgabenfreie Prämie zahlen wollten.
Was war geplant? Die Idee der Entlastungsprämie
Die Bundesregierung hatte eine Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro vorgeschlagen. Diese Prämie sollte steuer- und abgabenfrei sein. Betriebe hätten sie ihren Beschäftigten bis zum 30. Juni 2027 zahlen können.
Ziel war es, die Mitarbeitenden in Zeiten gestiegener Kosten finanziell zu entlasten. Für Betriebe wäre die Prämie als Betriebsausgabe abzugsfähig gewesen. Dies hätte eine Möglichkeit geboten, die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Gleichzeitig wäre die Liquidität des Betriebs nicht übermäßig belastet worden.
Der Bundesrat sagt Nein – Die Gründe für die Ablehnung
Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf zur Entlastungsprämie überraschend nicht zugestimmt. Dies bedeutet, dass die Regelung vorerst nicht in Kraft treten kann. Die Ablehnung erfolgte aufgrund fehlender Mehrheiten.
Auch innerhalb der Regierungsparteien gab es unterschiedliche Ansichten. Die politische Einigkeit über die Finanzierung und Ausgestaltung der Prämie war nicht gegeben. Dies hat den Gesetzgebungsprozess maßgeblich beeinflusst. Für Betriebe bedeutet dies, dass eine Auszahlung der Prämie zu den angedachten Bedingungen derzeit nicht möglich ist.
Wie geht es weiter? Der Vermittlungsausschuss als Option
Nun besteht die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Dieser Ausschuss dient dazu, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss zu finden. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses würde Nachverhandlungen bedeuten. Dies könnte zu einer späteren Einführung der Prämie führen. Es sind aber auch Änderungen an der ursprünglichen Form denkbar.
Begriffe kurz erklärt
- Entlastungsprämie: Eine geplante Sonderzahlung von Betrieben an ihre Mitarbeitenden. Sie sollte bis zu 1.000 Euro betragen und steuer- sowie abgabenfrei sein.
- Vermittlungsausschuss: Ein Gremium aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates. Es soll bei Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden Kammern einen Kompromiss erarbeiten.
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09.05.2026