Die Europäische Union hat wichtige Maßnahmen beschlossen, um die grenzüberschreitende Arbeitnehmerentsendung künftig einfacher und digitaler zu gestalten. Im Mittelpunkt stehen die Einführung einer einheitlichen elektronischen eDeclaration sowie die Überarbeitung der Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen deutlich zu reduzieren und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

Einheitliche digitale Entsendemeldung

Mit der neuen eDeclaration entsteht eine mehrsprachige, digitale Plattform, über die Unternehmen künftig Entsendemeldungen abgeben und erforderliche Dokumente hochladen können. Die Plattform wird an das Binnenmarktinformationssystem (IMI) angebunden und soll nationale Meldeverfahren ersetzen. Das geschieht allerdings nur in den Mitgliedsstaaten, die freiwillig teilnehmen.

Änderungen bei der A1-Bescheinigung

Auch bei der A1-Bescheinigung bringt die Reform deutliche Erleichterungen:

  • Arbeitgeber müssen die zuständige Behörde weiterhin vor einer Entsendung informieren und die A1-Bescheiniung beantragen.
  • Kann die Bescheinigung nicht sofort ausgestellt werden, wird künftig automatisch eine Eingangsbestätigung erstellt, die den fristgerechten Antrag nachweist.
  • Für Dienstreisen und Kurzzeittätigkeiten (Kurzzeittätigkeit: Tätigkeiten von bis zu 3 aufeinanderfolgende Arbeitstage innerhalb von 30 Kalendertagen) entfällt künftig grundsätzlich die Pflicht zur Vorabinformation und Beantragung der A1 Bescheinigung.
  • Ausgenommen bleibt der Bausektor: Hier gilt die A1-Pflicht weiterhin ab dem ersten Einsatztag.

Darüber hinaus plant die EU die Einführung eines digitalen A1-Standardformulars, das künftig mit der europäischen digitalen Identität (EUDI-Wallet) und dem geplanten Europäischen Sozialversicherungsausweis (ESSPASS) verknüpft werden soll.

Fazit

Die Reformen sind ein wichtiger Schritt zu einem modernen und digitalen europäischen Binnenmarkt. Vor allem Handwerksbetriebe könnten künftig von weniger Bürokratie, vereinfachten Meldeverfahren und einer höheren Planungs- und Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Einsätzen profitieren. Trotz der Erleichterung bleibt insbesondere im Baugewerbe die A1-Bescheinigung weiterhin ein zentraler Bestandteil der Entsendeverfahren.

 

Nach der formalen Annahme durch das EU-Parlament steht noch die Annahme durch den Ministerrat und die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt aus. Die Bestimmungen werden 24 Monate nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. 

15.07.2026