
Bereits in der geschäftlichen Korrespondenz müssen je nach Rechtsform Pflichtangaben wie Firmenname, Rechtsform, Unternehmenssitz oder Handelsregisternummer enthalten sein. Auch Rechnungen unterliegen steuerrechtlichen Vorgaben. Diese sind in § 14 UStG aufgelistet.
Auf Webseiten sind insbesondere ein Impressum, Datenschutzhinweise und Informationen zur Streitbeilegung verpflichtend. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, etwa über Kontaktformulare oder Newsletter, müssen Unternehmen transparent über deren Nutzung informieren. Wer Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, sollte diese leicht zugänglich auf der Website bereitstellen.
Auch gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern bestehen umfangreiche Informationspflichten. Dazu zählen Angaben zu Preisen, Produkteigenschaften und Widerrufsrechten. Gerade im Online-Handel kommen durch neue EU-Regelungen weitere Anforderungen hinzu. Ab 2026 gelten unter anderem zusätzliche Informationspflichten zu Reparaturmöglichkeiten, Gewährleistungsrechten und Produktsicherheit. Für Online-Shops wird zudem eine elektronische Widerrufsfunktion verpflichtend.
Nicht nur Kundinnen und Kunden haben Anspruch auf Informationen. Auch Bewerberinnen und Bewerber müssen umfassend informiert werden, beispielsweise über die Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle oder die tariflichen Bindungen des Unternehmens.
Auch beim Thema Urlaub bestehen Informationspflichten. Beschäftigte müssen über ihre Urlaubsansprüche sowie ihre verbleibenden Urlaubstage informiert werden und dazu aufgefordert werden, diese zu nehmen. Unterbleibt diese Information, kann dies arbeitsrechtliche Folgen haben, sodass Urlaubsansprüche möglicherweise nicht verfallen. Es ist zu empfehlen, diesen Hinweis schriftlich und jährlich zu erteilen.
Unternehmen sollten die Informationspflichten nicht als reine Bürokratie betrachten. Sie bieten auch die Chance, durch Transparenz das Vertrauen der Kundschaft zu stärken, und helfen Betrieben, rechtliche Risiken zu vermeiden.
Weitere rechtliche Hinweise und praktische Musterformulierungen stellt die Website des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) bereit. Sie bietet Handwerksbetrieben eine hilfreiche Orientierung für die rechtssichere Umsetzung im Alltag. Die entsprechenden Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Ansprechpartnerin in der Handwerkskammer Chemnit: Rechtsberaterin Susann Kleemann | 0371-5364 244 |
12.05.2026