Minijob und Rente: Neue Wahlmöglichkeit seit 1. Juli 2026

Minijobs gehören im Handwerk seit Jahren zum betrieblichen Alltag. Ob als Unterstützung im Büro, in der Werkstatt oder im Verkauf – sie bieten Betrieben flexible Einsatzmöglichkeiten und Beschäftigten einen unkomplizierten Einstieg ins Arbeitsleben. Seit dem 1. Juli 2026 gibt es jedoch eine wichtige Neuerung bei der Rentenversicherung, die Arbeitgeber kennen sollten.

 

Zweite Chance für Minijobber

Grundsätzlich sind Minijobber rentenversicherungspflichtig. Sie können sich jedoch von dieser Pflicht befreien lassen. Bislang war diese Entscheidung endgültig – wer sich einmal gegen eigene Rentenbeiträge entschieden hatte, konnte dies während des laufenden Minijobs nicht mehr ändern.

Das hat sich geändert: Seit dem 1. Juli 2026 können geringfügig Beschäftigte einmalig die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wieder aufheben. Sie kehren damit in die Rentenversicherung zurück und zahlen neben dem Arbeitgeberbeitrag einen eigenen Beitragsanteil von 3,6 Prozent.

 

Was Arbeitgeber beachten müssen

Möchte ein Minijobber wieder rentenversicherungspflichtig werden, stellt er einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber. Dieser dokumentiert den Antrag und meldet die Änderung an die Minijob-Zentrale. Die neue Versicherungspflicht gilt grundsätzlich ab dem Monat nach der Antragstellung und bleibt für die Dauer des Minijobs bestehen. Ein erneuter Wechsel in die Befreiung ist nicht möglich.

Für Handwerksbetriebe bedeutet die Neuregelung zwar einen geringen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, sie eröffnet Beschäftigten jedoch mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei Ihrer Altersvorsorge.

 

Empfehlung für Handwerksbetriebe

Arbeitgeber sollten ihre Minijobber über die neue Wahlmöglichkeit informieren, ohne dabei eine bestimmte Entscheidung vorzugeben. Wer Fragen zu individuellen Auswirkungen auf die spätere Rente hat, sollte sich an die Deutsche Rentenversicherung oder die Minijob-Zentrale wenden.

 

Ansprechpartner in der Handwerkskammer:
Susann Kleemann | 0371 5364-244 |

21.07.2026