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Die Corona- Arbeitsschutzverordnung wird nach Information des Bundesarbeitsministeriums bereits  ab 2. Februar 2023 aufgehoben. Ursprünglich sollte Sie bis zum 7. April 2023 gelten. Damit werden an Anfang Februar die branchenübergreifenden Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz außer Kraft treten. Eine entsprechende Aufhebungsverordnung soll zeitnah erlassen werden.

Pressestatement des ZDH

20.01.2023