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Bevollmächtigter für Verpackungen in Österreich

Durch die novellierte Verpackungsgesetzgebung ergeben sich weitreichende Änderungen ab 1. Januar 2023. In bestimmten Fällen benötigen deutsche Unternehmen einen Bevollmächtigten für Verpackungen in Österreich.

Deutsche Versandhändler, die keinen Sitz und keine Niederlassung in Österreich haben und die Verpackungen oder Waren oder Güter in Verpackungen in Österreich an einen privaten Letztverbraucher im Rahmen des Fernabsatzes übergeben, müssenfür ab dem 1. Januar 2023 in Verkehr gesetzte Verpackungen einen Bevollmächtigten in Österreich bestellen.

Gleiches gilt auch, wenn ein deutsches Unternehmen ohne Sitz in Österreich für seine österreichischen Firmenkunden die Vorentpflichtung für Verpackungen übernehmen möchte. Dieses kann einen Bevollmächtigten bestellen.

Dieser Bevollmächtigte ist für die Erfüllung der Verpflichtungen des ausländischen Versandhändlers für Verpackungen in Österreich verantwortlich.

Die Deutsche Handelskammer in Österreich bietet deutschen Versandhändlern und Unternehmen ohne Sitz in Österreich an, im Rahmen einer kostengünstigen jährlichen Pauschale als Bevollmächtigter für Verpackungen in Österreich für das deutsche Unternehmen zu agieren. Als Bevollmächtigter führen wir individuell für Ihre in Österreich in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen Vergleiche bei den Lizenzierungstarifen durch und suchen damit die für Sie günstigste Lösung in Österreich. Als Bevollmächtigter übernehmen wir Ihre Verpflichtungen für Verpackungen in Österreich und führen die gesetzlichen Meldungen für Sie durch.

Quelle: AHK Österreich

26.10.2022