shutterstock C ffikretow

Sanktionspakete beschlossen

Am 21. Februar 2022 hat Russland die beiden Gebiete Luhansk und Donezk im Osten der Ukraine an der Grenze zu Russland als eigenständige Republiken anerkannt. Um einen Krieg zu verhindern, haben viele Länder, darunter die USA, Australien, Großbritannien und auch die Europäische Union Sanktionen gegen Russland verhängt. Die Außenminister der EU-Mitgliedsstaaten haben bei einem Sondertreffen ein Sanktionspaket im Stufenplan beschlossen.

Der Stufenplan der EU sieht folgende Maßnahmen vor:

1. Stopp für Nord Stream 2

Das Zertifizierungsprozedere für die neue Pipeline wurde gestoppt. Somit kann es KEINE Betriebserlaubnis für „Nord Stream 2“ geben. (Nord Stream 2 ist eine Rohrleitung, die Erdgas von Russland nach Deutschland befördern soll.)

2. Russische Banken werden vom internationalen Finanzmarkt abgeschnitten

3. Lieferung von Hochtechnologie eingestellt

Für militärische Ausrüstung sowie Energiegewinnung braucht Russland Hochtechnologie. Diese darf nicht mehr aus der EU geliefert werden.

Die Außenminister der EU haben außerdem folgende Maßnahmen getroffen:

  • Vorgehen gegen die Beteiligten der rechtswidrigen Entscheidung. Die Sanktionsliste wird um circa 350 Personen und Unternehmen aus Politik, Militär und Wirtschaft ergänzt.
  • Konsequenzen für Banken, die russische Militäroperationen in den betroffenen Gebieten finanzieren.
  • Einfrieren der Fähigkeit, dass der russische Staat und die russische Regierung Zugang zu Kapital- und Finanzmärkten sowie Dienstleistungen der EU haben. Die aggressive Politik Russlands soll so begrenzt werden.

Die Verantwortlichen sollen die wirtschaftlichen Folgen ihres rechtswidrigen, illegalen und aggressiven Handels deutlich merken. Deswegen geht die EU gegen den Handel aus den beiden Regionen von und in die EU vor.

Die EU ist bereit und wird angesichts der aktuellen Entwicklungen höchstwahrscheinlich weitere Maßnahmen beschließen! Werden weitere Schritte gegen Russland eingeleitet, halten wir Sie auf dem Laufenden.

Freihandelsabkommen Europäische Union und Ukraine betroffen

Das Freihandelsabkommen (DCFTA) zwischen der EU und Ukraine vom 01. Januar  2016 wird geändert. Es gilt nicht mehr für die beiden Gebiete Luhansk und Donezk.

Unser Tipp: Wenn Sie Ihre Exportkontrolle EDV gestützt durchführen, werden die neuen Sanktionslisten in der Regel automatisch über Nacht in Ihr System übernommen. Bitte klären Sie das ggf. mit Ihrem Softwareanbieter und Ihrer EDV oder IT-Abteilung ab.

Überprüfen Sie die Sanktionslisten manuell, können Sie das in unserem ELEX-Portal schnell und rechtssicher erledigen.

Überprüfen Sie, ob Sie Lieferungen aus oder in die beiden Separatistengebiete Luhansk und Donezk in der Ostukraine haben. Die Bedingungen des Freihandelsabkommens gelten nicht mehr. Sie können keine Zollpräferenzen mehr in Anspruch nehmen oder Präferenzdokumente ausstellen.

Quelle: Wochenausgabe KW08 - ZOLEX Update

Weitere Informationen zum Thema können Sie auch der aktuellen Übersicht des Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. entnehmen.

Prüfung von Russland-Geschäften

Außenwirtschaftliche Geschäfte, in die eventuell russische Oligarchen oder von ihnen kontrollierte Firmen verwickelt sind, können unter die aktuellen EU-Russland-Sanktionen fallen und sollten daher im Vorfeld sorgfältig geprüft werden. Die jeweils aktuellen Übersichten der sanktionsgelisteten Personen und Unternehmen werden in EU-Amtsblättern veröffentlicht, die Sie auf einer Sonderseite der GTAI finden.

Bei diesbezüglichen Unsicherheiten sollte nach Auskunft des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Zweifel ein Antrag auf Ausfuhr gestellt werden. Das kann beim BAFA online geschehen. Mit dem Bescheid des BAFA erlangt das Geschäft Rechtssicherheit.

Ansprechpartnerin in der Handwerkskammer: Andrea D'Alessandro | 0371 5364-203 | .

 

28.02.2022