pixabay/RoyBuri

Diebstähle in Zusammenhang mit Photovoltaik-/Solartechnik

In seiner neusten Pressemitteilung vom 27.07.2022 informiert das LKA Sachsen über gestiegene Zahlen bei Diebstählen von Photovoltaik-/Solartechnik. Durch gestiegene Preise bei Solarkollektoren und solarthermische oder photovoltaische Anlagen und deren Zubehör werden diese auch ein interessantes Zielobjekt für Diebe. Der Diebstahlsschaden in diesem Bereich erhöhte sich von 89.531 Euro im 2. HJ 2021 auf 252.922 Euro im 1. HJ 2022. Hierbei werden nicht nur Module sowie Gleich- und Wechselrichter entwendet werden, sondern ebenso Solarpanele, zugehörige Kabel und Batteriespeicher.

Das LKA Sachsen gibt folgende präventive Empfehlungen und Tipps:

  •  Besonders diebstahlgefährdet sind Photovoltaikanlagen auf unbewohnten oder abgelegenen Gebäuden (z. B. landwirtschaftliche Gebäude, Lagerhallen, Verwaltungsgebäude) und Freiflächenanlagen.
  • Wesentliche Anlagenteile wie Solarmodule und teilweise auch im Freien installierte Wechselrichter sollten sich nur mit Spezialwerkzeug oder durch Zerstörung lösen lassen. Dies kann u. a. durch Einschlagen von Metallkugeln in Innensechskantschrauben, Verwenden von Schrauben mit Sollbruchstellen oder Verklebungen erfolgen. Bei Dachanlagen ist darüber hinaus insbesondere auch darauf zu achten, dass potentielle Aufstiegshilfen, wie Leitern, Mülltonnen, Gartenmöbel u. ä., gesichert bzw. weggeschlossen werden, um dem Täter die Arbeit nicht zu »erleichtern«.
  • Je mehr Aufwand der Diebstahl erfordert, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Täter von seinem Handeln absieht. Der Faktor »Zeit« hat insoweit einen große Bedeutung: Eine längere »Arbeitszeit« für die Täter bedeutet ein größeres Risiko, beim Diebstahl entdeckt zu werden.
  • Freiflächenanlagen (»Solarparks«) stehen häufig auf abgelegenen Freiflächen mit einer großen Anzahl zugänglicher Module. Zur Absicherung der Freiflächenanlagen ist die Errichtung einer entsprechenden Zaunanlage (z. B.: Doppelstabgittermattenzaun, 2,50 Meter hoch, gegebenenfalls mit Übersteig-/Unterkriechschutz) ein wesentliches Grundelement. Einfache Maschendraht- oder Wildzäune als Einfriedung entfalten wenig bzw. keine Schutzwirkung. Die Tore der Zufahrten sind in der gleichen Höhe wie die Zaunanlage zu verbauen. Konkrete Zufahrts-/Zutrittsberechtigungen und die Festlegung von Schlüsselregelungen erhöhen ebenfalls die Sicherheit.
  • Neben der Sicherung der im Freien installierten Anlagenteile sollen Gebäude und Räume mit Solaranlagen eine mechanische Grundsicherung aufweisen. Dazu gehört die Sicherung aller Außentüren/-tore, der Fenster, ggf. Kellerlichtschächte und sonstiger sicherheitsrelevanter Gebäudeöffnungen.
  • Zusätzlich sollte für eine frühzeitige Detektion von Diebstahlversuchen und rechtzeitige Intervention auch die Errichtung von Einbruchmelde- und Videoüberwachungsanlagen in Erwägung gezogen werden. Bei Letzterem sind natürlich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
  • Hinsichtlich der Umsetzung von Maßnahmen zur mechanischen Sicherung sowie der Errichtung von Einbruchmelde- und Video-überwachungsanlagen wird auf den Adressennachweis für Errichterfirmen verwiesen. www.polizei.sachsen.de/errichterunternehmen
  • Ungeachtet dessen sollten Betreiber von Solaranlagen ihre Anlagen regelmäßig kontrollieren und dabei auf Unregelmäßigkeiten insbesondere auf Markierungen oder Beschädigungen am Zaun achten. Bei verdächtigen Wahrnehmungen sollte sofort die Polizei verständigt werden.
  • Die wesentlichen Anlagenteile wie z. B. Solarmodule werden zwar von den Herstellern individuell nummeriert, die Beschriftungen sind aber herstellerabhängig meistens nur mit lösbaren Aufklebern angebracht. Deshalb wird empfohlen, die Module/Geräte zusätzlich selbst individuell zu kennzeichnen bzw. zu codieren. Dazu eignet sich z. B. ein selbsterklärender Code, die sogenannte Eigentümer-Identifizierungs-Nummer (EIN). Diese setzt sich aus der Stadt- bzw. Landkreiskennung (Kfz-Kennzeichen), Gemeindeschlüssel, Straßenname, Hausnummer sowie den Initialen des Eigentümers zusammen. Der Vorteil dieser Kennzeichnungsmethode liegt unter anderem darin, dass eine Zuordnung selbst dann möglich ist, wenn ein Diebstahl noch nicht bemerkt wurde. Eine Täterüberführung wird dadurch erleichtert, das Diebesgut wird für Hehler uninteressant und eine Eigentumszuordnung ist schnell möglich. Die Kennzeichnung sollte gut sichtbar und möglichst dauerhaft angebracht werden.
  • Die Polizeilichen Beratungsstellen führen verhaltensorientierte und sicherungstechnische Beratungen bei Privatpersonen, Vereinen, Industrie- und Gewerbeeinrichtungen, kommunalen Institutionen, Behörden und Ämtern im Freistaat Sachsen durch.

Beratungen zu Diebstahlserschwerungen oder -schutz kann Ihre errichtende Fachfirma oder auch die polizeilichen Beratungsstelle in Ihrer Nähe geben. Zu finden unter www.polizei.sachsen.de

27.07.2022