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Förderung von Ladeinfrastruktur im Gewerbe zeitnah beantragen

Das aktuelle KfW-Förderprogramm zum Aufbau von Ladeinfrastruktur in Unternehmen läuft voraussichtlich nur noch bis Dezember 2022. Das Programm ist stark nachgefragt. Betriebe, die aktuell die Installation von Ladepunkten auf dem Firmengelände planen, sollten zeitnah einen Förderantrag stellen.

Das Förderprogram KfW 441 im Überblick:

  • Förderung als Zuschuss in Höhe von 900 € pro Ladepunkt
  • Antragstellung vor Installation
  • Gefördert werden Kauf und Installation von Ladestationen bis 22 kW Ladeleistung und Energiemanagement-System zur Steuerung der Ladestation

Nach Bewilligung muss die Ladestation innerhalb von 18 Monaten installiert werden.

Liste der förderfähigen Ladestationen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Strom aus erneuerbaren Quellen stammt – entweder aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen Grünstrom-Liefervertrag. kompatibel ist.

Ansprechpartnerin in der Handwerkskammer Chemnitz: Steffi Schönherr, 0371 5364-240,

17.11.2022