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GRW-RIGA: Förderung von PV-Eigenstrom-Anlagen im Rahmen von ansonsten förderfähigen Investitionsvorhaben möglich

Die Sächsische Aufbaubank hat aktuell zur Förderfähigkeit von PV- Eigenstromanlagen im Rahmen der Richtlinie GRW-RIGA informiert

Danach können Photovoltaik-Anlagen unabhängig der installierten Leistung dann gefördert werden, wenn sie überwiegend zur Deckung des firmeneigenen Strombedarfs dienen. Dies ist in der Regel dann gegeben, wenn die PV-Anlage mit einem Stromspeicher kombiniert wird. Die Förderung einer Photovoltaik-Anlage ist nur im Rahmen eines ansonsten GRW-förderfähigen Investitionsvorhaben möglich.

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in ihrer Betriebsstätte Produkte und Leistungen überwiegend überregional absetzen (außerhalb eines Radius von 50 km vom Sitz der Betriebsstätte) und nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind. Für die Förderfähigkeit ist neu ein einfacher und ein erweiterter  ökologischen Nachhaltigkeitsnachweis zu erbringen.

Ansprechpartnerin in der Handwrkskammer Chemnitz:
Steffi Schönherr | 0371 5364-240 |

24.10.2022