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Neubauförderung für energieeffiziente Gebäude startet wieder - Mittel begrenzt

Ab 20.04.2022 startet die KfW-Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wieder.

Schritt 1 ist der ab dem 20.04.2022 erfolgende Neustart der EH-40 Neubauförderung. Das Programm EH/EG 40 wird dabei auf eine Milliarde Euro gedeckelt und die Förderkonditionen werden angepasst. Insbesondere werden die Fördersätze halbiert, damit angesichts des begrenzten Fördervolumens, möglichst viele Antragsteller eine Förderung erhalten können. Es ist dennoch davon auszugehen, dass die Mittel sehr schnell ausgeschöpft werden.

Für das Programm steht bis zum 31.12.2022 ein begrenztes Budget von einer Milliarde Euro zur Verfügung. Es ist davon auszugehen, dass die Mittel sehr schnell ausgeschöpft werden. Interessierte Betriebsinhaber, die einen Neubau planen sollten daher zeitnah beginnen die Antragstellung vorzubereiten. Im ersten Schritt empfiehlt sich dabei die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten, dessen Beteiligung bei der Antragstellung erforderlich ist.

Gefördert wird in Form von zinsgünstigen Krediten mit Tilgungszuschuss in Höhe von:

  • EE-Klasse: EH 40 EE und EG 40 EE: 10 Prozent
  • NH-Klasse: EH 40 NH und EG 40 NH: 12,5 Prozent
  • Plus-Variante: EH 40 Plus: 12,5 Prozent

Schritt 2 – im Fall der Ausschöpfung des Budgets für dieses Jahr – wird die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Das Programm EH40-Nachhaltigkeit ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Dieses Programm in Stufe 2 soll bis zum 31.12.2022 gelten. Das QNG Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sog. „Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG) und wird in der zweiten Stufe dann verpflichtend. Damit wird ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.

Schritt 3 sieht dann ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vor. Dieses Programm entwickelt das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes wird noch erarbeitet.
Weitere Informationen: https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html

Weitere Informationen
BMWK:    FAQ zur Wiederaufnahme der Neubauförderung
KfW:        Programmseite mit Suche zu geeigneten Energieeffizienz-Experten

 

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein umfangreiches Förderprogramm, mit dem Unternehmen die Energieeffizienz in ihren Betrieben steigern können. Die BEG EM sieht Investitionszuschüsse, vergeben durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), sowie zinsgünstige KfW-Kredite mit Tilgungszuschuss für Einzelmaßnahmen vor, die die Energieeffizienz verbessern.

Gefördert werden Einzelmaßnahmen bei Nichtwohngebäuden mit maximal 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt maximal 15 Millionen Euro pro Kalenderjahr. Für Einzelmaßnahmen, welche sich nicht auf das gesamte Nichtwohngebäude beziehen, ist für die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten nur der Teil der Nettogrundfläche maßgebend, der von der Maßnahme betroffen ist.
Dazu zählen Maßnahmen an der Gebäudehülle und Maßnahmen an der Anlagentechnik. Ausführliche Informationen: https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/BEG/detailseite-beg-em-unternehmen.html

Unterstützung für Betriebe bei Energieeffizienzmaßnahmen

Mit der „Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz“ bietet die Handwerksorganisation ihren Handwerksbetrieben direkte Unterstützung bei allen Fragen rund um eine energieeffiziente, klimafreundliche und damit langfristig kostengünstige Betriebsweise.


Ansprechpartnerin in der Handwerkskammer Chemnitz:
Steffi Schönherr | 0371 5364-240 |

07.04.2022