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Ab 1. September gelten auch für Handwerksbetriebe neue Energiesicherungsverordnungen

Die Energiekosten steigen, Einsparmöglichkeiten in diesen Bereichen werden von jedermann analysiert und, wenn möglich, auch zügig umgesetzt. Gleichwohl sind nunmehr per Verordnung neben der Einsparung von Gas auch Stromsparmaßnahmen vorgesehen, welche das Bundeskabinett mit zwei Energiesicherungsverordnungen und darin konkreten Maßnahmen zur Energieeinsparung festgelegt hat. Die Verordnungen weisen kurzfristige und mittelfristige Maßnahmen auf.

Kurzfristige Maßnahmen gelten vom 01.09.2022 bis zum 28.02.2023

Besonders relevante Maßnahmen für das Handwerk der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) sind:

  • Das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen ist untersagt, sofern dieses zu einem Heizwärmeverlust führt.
  • Der Betrieb von beleuchteten/ lichtemittierenden Werbeanlagen ist zwischen 22 Uhr und 16 Uhr des Folgetages untersagt.
  • Grundsätzlich ist die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen untersagt, sofern es sich nicht um Sicherheits- oder Notbeleuchtung handelt.
  • Für Arbeitsräume in Arbeitsstätten gelten für die Lufttemperatur festgelegte Höchstwerte:
    • für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit 19 Grad Celsius,
    • für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 18 Grad Celsius,
    • für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit 18 Grad Celsius,
    • für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 16 Grad Celsius oder
    • für körperlich schwere Tätigkeit 12 Grad Celsius.

Mittelfristige Maßnahmen gelten vom 01.10.2022 für die Dauer von 2 Jahren

(Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates!)

In der zweiten beschlossenen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) werden Verpflichtungen für Hauseigentümer mit Erdgas-Wärmeerzeugung in deren Gebäuden und für Unternehmen (mit mehr als 10 Gigawattstunden Jahresgesamtenergieverbrauch) Energieeinsparmaßnahmen festgelegt.

  • Betreiber von Erdgasheizungen werden verpflichtet, in den kommenden zwei Jahren eine Heizungsprüfung durch eine fachkundige Person – wie z.B. Schornsteinfeger, Handwerker des SHK-Gewerks, Ofen- und Heizungsbauer oder Energieberater – durchführen zu lassen. Sinnvoll ist die Kopplung der Prüfung an ohnehin stattfindende Termine wie etwa Kehr- und Überprüfungstätigkeiten oder eine reguläre Heizungswartung. Das Ergebnis der Prüfung ist schriftlich festzuhalten und eine ggf. erforderliche Optimierung der Anlage ist bis zum 15. September 2024 durchzuführen. Die einzelnen Prüfpunkte sind in der Verordnung benannt.
  • Gaszentralheizungen in Nichtwohngebäuden ab 1.000 m² beheizter Fläche sind bis zum 30. September 2023 hydraulisch abzugleichen. In Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten hat dies bis zum 15. September 2024 zu erfolgen.
  • Unternehmen, die gemäß §8 EDL-G ein Energieaudit durchgeführt haben oder ein Energiemanagementsystem betreiben, sind verpflichtet, alle als wirtschaftlich identifizierten Maßnahmen unverzüglich umzusetzen. Diese Maßnahmen sind spätestens innerhalb von 18 Monaten umzusetzen. Diese Pflichten gelten nicht für Unternehmen, deren Gesamtenergieverbrauch innerhalb der letzten drei Jahre im Durchschnitt weniger als 10 Gigawattstunden pro Jahr betrug.

 

Online-Seminare zur Energieeffizienz Ende Oktober/Anfang November 2022

Im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE) und der Energiewechsel-Kampagne wird Ende Oktober / Anfang November 2022 eine Energieeffizienz-Webinar-Reihe angeboten.

In den einstündigen Webinaren, die sich jeweils an Betriebe spezifischer Gewerke richten, werden Einsparmaßnahmen vorgestellt, die Betriebe ergreifen können, um ihre Energiekosten zu senken. Geplant sind folgende Termine für folgende Gewerke:

  • 19.10.2022            09 – 10 Uhr     Kfz-Betriebe
  • 20.10.2022            15 – 16 Uhr     Metallhandwerk
  • 26.10.2022            14 – 15 Uhr     Friseure
  • 27.10.2022            14 – 15 Uhr     Tischler
  • 02.11.2022            14 – 15 Uhr     Bäcker
  • 03.11.2022            10 – 11 Uhr     Textilreiniger
  • 08.11.2022            14 – 15 Uhr     Fleischer

Neben einer kurzen Einführung zu den aktuellen Energiepreisentwicklungen folgt eine Vorstellung des cloudbasierten E-Tools, mit dem sich Handwerksbetriebe einen Überblick über den eigenen Energieverbrauch erstellen können. Anschließend werden gewerkespezifische Maßnahmen zur Energieverbrauchsreduktion vorgestellt, die sich im Rahmen der MIE-Beratungen bewährt haben.

Ansprechpartnerin in der Handwerkskammer:
Steffi Schönherr, 0371 5364-240,

25.08.2022