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Betrugsfall - Warnung vor irreführenden Zahlungsaufforderungen an Markeninhaber*Innen

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt in einer Pressemitteilung vom 20. September 2022 vor einem weiteren gravierenden Betrugsfall durch irreführende Rechnungsaufforderungen.

Im aktuellen Fall geht es um gefälschte Rechnungen an Inhaberinnen und Inhaber eingetragener Marken. Sie sind angeblich im Namen einer hochrangigen Mitarbeiterin der oberen Bundesbehörde verfasst und fordern zur Zahlung bestimmter Summen auf ausländische Konten auf.

Die gefälschten Rechnungen werden per frankiertem Brief verschickt. Sie verweisen auf polnische Bankverbindungen (IBAN: PL04...). Die Schreiben sind nach bisherigen Erkenntnissen an Markeninhaberinnen und Markeninhaber gerichtet, deren Anmeldungen 2020 oder früher eingegangen waren und die ihre Markenurkunde bereits erhalten haben.

Das DPMA versendet keine Rechnungen!

Wenn Sie eine Marke beantragt haben, werden die entstehenden Kosten im Vorfeld der Eintragung der Marke, von Ihnen an das DPMA getätigt. Dieser Markeneintrag ist dann für 10 Jahre ohne weitere Kosten gültig.

Sollten Sie eine solche Rechnung in der nächsten Zeit erhalten, wenden Sie sich auf Grund von fehlenden Kontaktdaten auf der Fake-Rechnung an Ihren Ansprechpartner in der Handwerkskammer Chemnitz.

Torsten Gerlach, 0371 5364-311,

23.09.2022