pixabay/martaposemuckel

Sachsenkredit Erneuerbare Energien und Speicher

Seit dem 15. Mai 2024 ist der zweite Teil der Richtlinie „Erneuerbare Energien und Speicher“ am Start

  • Förderung von Photovoltaikanlagen, Geothermie-Wärmepumpen sowie Strom-, Wärme- und Kältespeichern
  • Tilgungszuschüsse bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben
  • Investitionsdarlehen von mindestens 35.000 EUR bis zu 5.000.000 EUR

Fragen dazu beantwortet Ihnen die Sächsische Aufbaubank – Förderbank.

Servicehotline Wirtschaft

0351 4910-4910

01.01.1970