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Online-Informationsveranstaltung – Stromsteuerentlastungen Klärung offener Fragen

13. März 2024 in der Zeit von 10:00 – 11:00 Uhr

Die Bundesregierung hatte sich Ende des letzten Jahres auf ein Strompreispaket geeinigt. Für die Jahre 2024 und 2025 sinkt die Stromsteuer für alle Unternehmen des Produzierenden Gewerbes auf den Mindeststeuersatz von 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Damit werden die Unternehmen um 2,00 Cent pro Kilowattstunde entlastet.

Durch den Wegfall der Anforderungen des sog. Spitzenausgleichs (§ 10 StromStG) wurden zudem die bürokratischen Hürden abgesenkt, um die Stromsteuerentlastungen zu erhalten.
Es ist lediglich ein Antrag nach § 9b StromStG erforderlich. Vielfach werden Betriebe des Handwerks, die bisher wegen zu hoher bürokratischer Hürden keine Entlastungen von der Stromsteuer in Anspruch genommen haben, erstmalig eine Antragstellung erwägen.

Mit der Neuregelung stellen sich diverse rechtliche und praktische Fragen, welche in dieser Informationsveranstaltung aufgegriffen werden.  Folgende Agenda ist geplant:

  • Welche Unternehmen sind antragsberechtigt und gehören damit zum Produzierenden Gewerbe und in welchem Umfang erfolgt ab dem 1. Januar 2024 die Steuerentlastung nach § 9b StromStG?
  • Was gilt es zu beachten, wenn der Strom an Dritte abgegeben wird, die nicht unter die Begünstigung fallen?
  • Was muss beachtet werden, wenn Strom an einer Ladesäule für Elektroautos abgegeben wird?
  • Was muss berücksichtigt werden, wenn das Unternehmen eine PV-Anlage installiert oder ein kleines Blockheizkraftwerk betreibt?

Anschließend besteht die Möglichkeit Fragen zu stellen.

 

Bitte nutzen Sie den nachfolgenden Link für Ihre verbindliche Anmeldung bis zum
12. März d. J. und bestätigen Sie hierfür den Button ANMELDUNG OHNE ANMELDECODE.
Der Einwahllink wird Ihnen bei Zusage mit der Anmeldebestätigung zugesandt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Zur Anmeldung

16.02.2024