
EU-Verpackungsregister: Jetzt Erfahrungen einbringen!
EU-Verpackungsregister: Handwerksbetriebe können bis 10. September 2026 Erfahrungen und Bedenken zu neuen Registrierungspflichten einbringen.
Die Europäische Kommission berät seit dem 6. August 2026 über künftige Regeln für nationale Herstellerregister für Verpackungen. Besonders für Handwerksbetriebe, die Waren gelegentlich ins EU-Ausland liefern, können neue Registrierungs- und Meldepflichten entstehen. Unternehmen können ihre Erfahrungen und Bedenken noch bis zum 10. September 2026 in die Konsultation einbringen.
Warum ist das für Handwerksbetriebe wichtig?
Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) sollen die Regeln zur Verpackung und zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) innerhalb der EU stärker vereinheitlicht werden. Für Betriebe, die Produkte oder Waren in andere EU-Länder liefern, kann das jedoch zusätzliche Pflichten bedeuten.
Vorgesehen sind unter anderem Registrierungen in nationalen Verpackungsregistern, Bevollmächtigte im jeweiligen Exportland sowie Berichts- und Kennzeichnungspflichten. Welche Anforderungen genau gelten und welche Übergangsfristen vorgesehen werden, steht teilweise noch nicht fest.
Gerade für kleine Betriebe kann das problematisch werden. Wer beispielsweise nur gelegentlich Waren an Kunden in einem anderen EU-Staat liefert, könnte trotzdem mit zusätzlichen Registrierungs- und Dokumentationsaufwand konfrontiert werden.
Jetzt eigene Erfahrungen einbringen
Die Europäische Kommission möchte wissen, wie die geplanten Regelungen in der Praxis wirken. Für Handwerksbetriebe ist das eine gute Gelegenheit, auf mögliche Probleme aufmerksam zu machen.
Besonders relevant sind Fragen wie:
- Entsteht durch Registrierungen in mehreren EU-Staaten ein unverhältnismäßiger Aufwand?
- Sind Bagatellgrenzen oder Mindestmengen sinnvoll?
- Wie lassen sich die Pflichten für Betriebe mit nur wenigen Auslandslieferungen praktikabel gestalten?
- Welche Erfahrungen bestehen bereits mit nationalen Verpackungsregistern?
Praxis-Tipp: Betriebe mit EU-Auslandsgeschäft sollten die Konsultation nutzen und ihre Erfahrungen direkt an die Europäische Kommission übermitteln. Die Teilnahme ist noch bis zum 10. September 2026 möglich.
Fazit
Noch sind wichtige Details der Umsetzung offen. Gerade deshalb sollten sich kleine und mittlere Unternehmen jetzt zu Wort melden. Praktische Erfahrungen aus dem Handwerk können dazu beitragen, dass die künftigen Vorgaben nicht nur einheitlich, sondern auch für kleinere Betriebe verhältnismäßig und umsetzbar sind.
Weitere Informationen und Teilnahme an der Konsultation:
Europäische Kommission – Konsultation zu nationalen Herstellerregistern
Ansprechpartner in der Handwerkskammer Chemnitz:
Torsten Gerlach | 0371 5364-311 |
13.08.2026