
Handwerk und EU-Verpackungsrichtlinie PPWR
Die neue EU-Verpackungsrichtlinie PPWR betrifft Unternehmen vom Bäcker bis zum Anlagenbauer. Überall dort, wo Produkte in Verpackungseinheiten – vom Coffee-to-go Becher bis zum Versandpaket – an Kunden bereitgestellt werden, gelten ab 12. August 2026 EU-weit neue Nachweispflichten. Diese beziehen sich u.a. auf gesundheitliche Unbedenklichkeit (z.B. PFAS, Schwermetallbelastungen) und Recyclingfähigkeit. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch „konforme“ Verpackungen bereitgestellt werden.
Doch woher wissen Handwerksbetriebe wann sie betroffen sind und welche Dokumentationspflichten sich daraus ergeben?
Ihre Handwerkskammer kann Sie in diesem Prozess unterstützen. Bitte sprechen Sie uns an!
Kontakt: Torsten Gerlach | | 0371 5364-311
27.07.2026