Steuerentlastung bereits ab 12.500 kWh Stromverbrauch

04.11.2026
Stromsteuerentlastung 2025: Handwerksbetriebe können bis 31.12.2026 Anträge stellen. Das kostenlose E-Tool unterstützt bei der Prüfung.

Steuerentlastung bereits ab 12.500 kWh Stromverbrauch

Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 wurde die Stromsteuerentlastung nach § 9b Stromsteuergesetz (StromStG) deutlich ausgeweitet. Während zuvor ein jährlicher Stromverbrauch von mehr als 48.700 Kilowattstunden erforderlich war, um den Sockelbetrag von 250 Euro zu überschreiten, reichen seit 2024 bereits mehr als 12.500 Kilowattstunden aus.

Damit können auch kleinere Handwerksbetriebe erstmals von der Regelung profitieren. Die Entlastung beträgt 20 Euro je Megawattstunde beziehungsweise 2 Cent je Kilowattstunde. Der Sockelbetrag von 250 Euro wird dabei abgezogen. Die ursprünglich für 2024 und 2025 vorgesehene Entlastung wurde inzwischen dauerhaft verlängert.

Welche Betriebe sind begünstigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen des Produzierenden Gewerbes. Dazu gehören insbesondere Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes und des Baugewerbes, sofern sie nach der maßgeblichen Wirtschaftszweigklassifikation von 2003 entsprechend eingeordnet sind.

Begünstigt ist grundsätzlich der nachweislich versteuerte Strom für betriebliche Zwecke. Ausgenommen sind unter anderem Strom für Elektromobilität und Strom, der an Dritte abgegeben wird.

Antrag rechtzeitig vorbereiten

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Zoll-Portal beim zuständigen Hauptzollamt. Dafür wird ein ELSTER-Organisationszertifikat benötigt. Grundlage ist das Antragsformular 1453. Je nach Einzelfall können weitere Nachweise und Erklärungen erforderlich sein.

Kostenfreies E-Tool unterstützt

Die Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz bietet mit ihrem kostenfreien E-Tool ein Stromsteuermodul an. Damit können Handwerksbetriebe prüfen, ob sie grundsätzlich entlastungsberechtigt sind, und die mögliche Erstattung berechnen.

Empfehlung: Betriebe sollten ihren Stromverbrauch für 2025 prüfen und die Antragstellung frühzeitig vorbereiten. Wer die Frist am 31. Dezember 2026 versäumt, riskiert den Verlust seines Erstattungsanspruchs.

Beispiel für die mögliche Erstattung

Jahresstromverbrauch

Steuerentlastung

15.000 kWh50 €
25.000 kWh250 €
50.000 kWh750 €
100.000 kWh1.750 €

Berechnung bei vollständig begünstigtem Stromverbrauch: 0,02 €/kWh abzüglich 250 € Sockelbetrag. 

Ansprechpartner in der Handwerkskammer Chemnitz:
Torsten Gerlach | 0371 5364311 |  

04.11.2026