
UWG-Änderung: Neue Regeln für Umweltwerbung
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2024/825 gelten künftig strengere Vorgaben für Nachhaltigkeits- und Umweltaussagen in der Werbung.
Wer Produkte oder Dienstleistungen mit Begriffen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ bewirbt, muss künftig genauer hinschauen. Mit der Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) setzt Deutschland die EU-Richtlinie (EU) 2024/825 um. Ziel ist es, Verbraucher besser vor irreführenden Umweltversprechen zu schützen und für mehr Transparenz beim nachhaltigen Konsum zu sorgen. Davon sind auch Handwerksbetriebe betroffen.
Viele Betriebe setzen bereits auf langlebige Produkte, regionale Wertschöpfung oder ressourcenschonende Verfahren. Diese Stärken können weiterhin kommuniziert werden – allerdings nur dann, wenn entsprechende Aussagen nachvollziehbar belegt werden können. Pauschale Werbeaussagen ohne belastbare Grundlage bergen künftig ein höheres rechtliches Risiko.
Das bedeutet die UWG-Änderung für Handwerksbetriebe
Betriebe sollten insbesondere ihre Werbemittel, Internetseiten und Social-Media-Kanäle überprüfen. Zu beachten sind unter anderem:
- Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen müssen konkret und nachweisbar sein.
- Allgemeine Begriffe wie „grün“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ dürfen nicht ohne Erläuterung oder Beleg verwendet werden.
- Freiwillige Nachhaltigkeitssiegel sind nur zulässig, wenn sie auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen.
- Aussagen zur Haltbarkeit, Lebensdauer oder Reparierbarkeit von Produkten müssen zutreffend und überprüfbar sein.
- Wer mit Klimaneutralität wirbt, sollte transparent darstellen, worauf sich diese Aussage stützt.
Für viele Handwerksbetriebe bedeutet dies keine grundlegende Neuausrichtung, sondern eine sorgfältige Überprüfung der bestehenden Kommunikation. Wer konkrete Fakten nennt, Zertifizierungen korrekt verwendet und Werbeaussagen dokumentieren kann, ist gut auf die neuen Anforderungen vorbereitet.
Hinweis:
Prüfen Sie regelmäßig Ihre Website, Broschüren und Anzeigen auf allgemeine Nachhaltigkeitsversprechen. Ersetzen Sie pauschale Aussagen durch konkrete Angaben, beispielsweise zu verwendeten Materialien, Energieeinsparungen oder anerkannten Zertifizierungen. So erhöhen Sie die Rechtssicherheit und stärken zugleich Ihre Glaubwürdigkeit gegenüber Ihren Kunden.
Quellen: Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024; Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
04.08.2026