Recycling Verpackungen für Speisen und Getränke
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EU-Verpackungsregister: Handwerk fordert Änderungen

PPWR: Sächsisches Handwerk warnt vor zu viel Bürokratie – Betriebe können sich noch bis 10. September an EU-Konsultation beteiligen

Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an den Regeln für nationale Herstellerregister im Rahmen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Besonders kleine Handwerksbetriebe mit Lieferungen ins EU-Ausland könnten durch zusätzliche Registrierungen und Bevollmächtigte belastet werden. Der Sächsische Handwerkstag fordert deshalb Änderungen. Betriebe können sich noch bis 10. September 2026 an der EU-Konsultation beteiligen.

Kleine Auslandslieferung – großer Aufwand?

Die PPWR soll die Regeln für Verpackungen und die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) innerhalb Europas vereinheitlichen. Für Betriebe mit grenzüberschreitendem Geschäft können damit jedoch zusätzliche Pflichten verbunden sein.

Dazu gehören Registrierungen in nationalen Herstellerregistern und unter bestimmten Voraussetzungen die Benennung von Bevollmächtigten in anderen EU-Staaten. Hinzu kommen Berichts- und weitere Compliancepflichten. Einzelheiten zur praktischen Umsetzung der Herstellerregister müssen noch durch einen Durchführungsrechtsakt konkretisiert werden.

Gerade für einen Handwerksbetrieb, der nur wenige Produkte im Jahr in andere EU-Länder versendet, können Aufwand und Kosten erheblich sein.

Sächsischer Handwerkstag fordert Aussetzung

Der Sächsische Handwerkstag hat deshalb am 24. August deutliche Kritik geäußert. Präsident Uwe Nostitz fordert, die neue EU-Verpackungsverordnung zunächst auszusetzen und auf Kontrollen zu verzichten, solange wesentliche Unsicherheiten bestehen.

Betroffen seien beispielsweise Bäcker, Holzspielzeugmacher, Tischler oder Juweliere, die kleine Mengen oder saisonale Produkte ins Ausland versenden. Für solche Betriebe stünden Aufwand und Kosten teilweise in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum Exportgeschäft.

Nostitz fordert deshalb von Staats- und Bundesregierung, sich in Brüssel für Änderungen einzusetzen: „Wir brauchen rechtssichere Regeln und Schwellenwerte für kleine und mittelständische Hersteller.“

Bis 10. September Erfahrungen einbringen

Genau hier setzt die laufende Konsultation der Europäischen Kommission an. Handwerksbetriebe können ihre praktischen Erfahrungen und Bedenken einbringen – etwa zu Registrierungen in mehreren Mitgliedstaaten, Kosten für Bevollmächtigte oder sinnvollen Bagatell- und Mengenschwellen.

Wer Waren an Kunden in anderen EU-Staaten liefert, sollte diese Möglichkeit nutzen. Denn gerade Erfahrungen aus kleinen Betrieben können zeigen, wo europäische Vorgaben in der betrieblichen Praxis unverhältnismäßigen Aufwand verursachen.

Die Konsultation läuft noch bis zum 10. September 2026.

Informationen und Teilnahme:
EU-Kommission – Konsultation zu nationalen Herstellerregistern

Quelle: Europäische Kommission; Pressestatement des Sächsischen Handwerkstages vom 24. August 2026

24.08.2026