
Meisterbonus in Sachsen auf 3.000 Euro gestiegen
- Das sächsische Kabinett hat am 30. Juni 2026 die Erhöhung des Meisterbonus auf 3.000 EUR beschlossen. Die Anpassung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2026 in Kraft.
- Die Zuwendung beträgt bis zum 31. Dezember 2025 je Absolventin/Absolvent 2.000 EUR.
- Für Absolventinnen und Absolventen, deren Bescheid über das erfolgreiche Prüfungsergebnis ab dem 1. Januar 2026 bekannt gegeben wird, soll die Zuwendung 3.000 EUR betragen.
- Der Antrag ist ab dem 1. Januar 2027 innerhalb von sechs Monaten nach der Bekanntgabe des Bescheids über das erfolgreiche Prüfungsergebnis zu stellen. Bis zum 31. Dezember 2026 gilt für die Frist der Antragstellung eine Übergangsregelung von einem Jahr.
- Die Antragstellung ist nur für sächsische Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammern möglich. Privatpersonen wenden sich für den Zuschuss bitte an ihre zuständige Kammer.
Weitere Informationen zum Meisterbonus, den Voraussetzungen sowie die Richtlinie finden Sie hier bei der Sächsischen Aufbaubank: https://www.sab.sachsen.de/meisterbonus
Das Formular zur Antragstellung bei der Handwerkskammer Chemnitz finden Sie hier: Antragsformular
Ansprechpartnerin: Kathrin Rudolph, Tel. 0371/5364-250, E-Mail:
02.08.2026