
Förderprogramme nutzen
Agentur für Arbeit unterstützt Schweiß-Weiterbildungen
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung wurden die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik unter anderem für Beschäftigte weiterentwickelt. Als neue Leistung der Beschäftigtenqualifizierung steht das Qualifizierungsgeld zur Verfügung. Die Änderungen traten bereits zum 1. April 2024 in Kraft. Ziel ist es, der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Weiterbildung zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern. Die Handwerkskammer Chemnitz ist zertifizierte Kursstätte für verschiedenste Schweißverfahren und die Kurse sind deshalb förderfähig.
Welche Förderungen gibt es?
Höhere Zuschüsse, feste Fördersätze und vereinfachte Förderkonditionen: Unternehmen und deren Beschäftigten können von höheren Zuschüssen zu Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt profitieren. Neu ist beispielsweise das Qualifizierungsgeld, eine Entgeltersatzleistung. Durch das Qualifizierungsgeld können Arbeitgeber Arbeitsplätze sichern, wenn im Betrieb strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarfe bestehen. Die Kostenübernahme der Lehrgänge erfolgt bis zu einhundert Prozent. Zwischen 20 und 67 Prozent des Nettolohnes kann ebenfalls von der Agentur für die Zeit des Lehrganges übernommen werden.
Möglich ist auch die individuelle Förderung der beruflichen Weiterbildung einzelner Beschäftigter im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten. Für die Förderung mehrerer Beschäftigter können auch Sammelanträge gestellt werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Voraussetzung für die Förderungen ist ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils der Belegschaft. Das kann auch eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein entsprechender betriebsbezogener Tarifvertrag (ausgenommen Kleinstunternehmen) sein. Der Träger der Qualifizierungsmaßnahme muss eine Trägerzulassung haben und die Maßnahme eine Mindeststundenzahl von mehr als 120 Stunden. Nicht förderfähig sind nach Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz förderfähige Fortbildungsziele, die durch andere Fördermaßnahmen gefördert werden.
Gesamten Lehrgang finanziert
Der Mitarbeiter einer Metallbaufirma aus dem Vogtland zum Beispiel konnte über die Förderung Weiterbildungen in drei verschiedenen Schweißverfahren und mit zwei verschiedenen Werkstoffen absolvieren. Erreicht wurden separate Abschlüsse in sechs Schweißtechnischen Modulen. Zusätzlich wurde theoretischer Unterricht in Höhe von 35 Unterrichtseinheiten vermittelt, so beispielsweise Zeichnungslesen, Werkstoffkunde, Gerätekunde, Schweißeignung von Werkstoffen und Qualitätsmanagement in der Schweißtechnik. Für die Gesamtlehrgangsdauer von 69 Tagen wurden durch die Agentur für Arbeit die kompletten Lehrgangskosten und 67 Prozent des Lohnes erstattet.
Ansprechpartner: Marco Werner, Leiter der DVS Ausbildungsstätte im BTZ Vogtland der Handwerkskammer Chemnitz
Tel. 03741/1605-13
IWS ebenfalls förderfähig: Karriereschub für Schweißfachleute
Sie möchten mehr erreichen und mehr Verantwortung übernehmen? Mit 336 Stunden umfasst die berufsbegleitende Weiterbildung zum Internationalen Schweißfachmann/frau alles, was Sie als Schweißaufsicht brauchen: Schweißprozesse und –ausrüstung, Werkstoffe und das richtige Verhalten beim Schweißen, Konstruktion und Berechnung sowie Fertigungs- und Anwendungstechnik. Damit erhalten Sie alle erforderlichen Kenntnisse, um einfache Schweißkonstruktionen und Fertigungsabläufe selbstständig vorbereiten und überwachen zu können. Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmende nicht nur ein deutsch-sprachiges Zeugnis, sondern für den Einsatz im Ausland auch nationale und internationale Anerkennung mit einem englischsprachigen Diplom als International Welding Specialist.
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02.09.2026