Das Bild zeigt einen Konferenztisch auf dem einzelne Papierunterlagen mit Grafiken und Text liegen. Im Fokus des Bildes ist ein Kugelschreiber in Nahaufnahme, im Hintergrund sind verschwommen die Konturen eines Computers und von Stühlen erkennbar.
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Fördermöglichkeiten für Handwerksbetriebe

Handwerksbetriebe leisten einen entscheidenden Beitrag zur wirtschaftlichen und strukturpolitischen Entwicklung. Sie reagieren schnell auf neue technische und wirtschaftliche Veränderungen. Gerade in konjunkturschwachen Zeiten erweist sich der Mittelstand mit seiner Vielzahl kleiner und mittlerer Betriebe auf dem Arbeitsmarkt immer wieder als stabilisierender Faktor. Der Staat unterstützt deshalb Handwerksunternehmen vielfältig durch die Bereitstellung öffentlicher Finanzmittel.

Diese werden meist in Form von gestützten Darlehen oder nichtrückzahlbaren Zuschüssen gewährt.  Die Hilfen erstrecken sich über folgende Förderbereiche:

  • Existenzgründung und Festigung,
  • Mittelstandsförderung/Forschungsförderung, Technologie und Innovation,
  • Absatz- und Exportförderung,
  • Umwelt/Energie,
  • Bürgschaften/Garantien,
  • Beteiligungen,
  • Konsolidierungen,
  • Arbeitsmarktpolitische Hilfen,
  • Aus- und Fortbildung,
  • Beratungen und Information.

Die Förderung betrifft in der Mehrzahl der Fälle die Investitionsfinanzierung, aber auch die Unterstützung bei Personalkosten, Präsentationskosten, Betriebsmittelaufstockungen, Liquiditätsproblemen etc. Die Förderung ist personen- beziehungsweise unternehmensbezogen. Der Unternehmer soll durch die staatliche Hilfe in die Lage versetzt werden, seinen Kapitalbedarf optimal zu finanzieren. Mittels zinsgünstiger Darlehen mit tilgungsfreien Anfangsjahren wird zum Beispiel Gründern die Planung für die Anlaufphase erleichtert. Die Liquidität soll verbessert und damit die Tragfähigkeit des Vorhabens erhöht werden. Öffentliche Finanzierungshilfen können von Land, Bund und/oder EU bereitgestellt werden. Für die Bewilligung dieser Mittel sind jedoch einige Voraussetzungen zu erfüllen.

Die wichtigsten Bestimmungen:

  • entsprechende Qualifikation des Antragstellers,
  • rechtzeitige Antragstellung (das heißt: in der Regel vor Maßnahmebeginn),
  • Beteiligung des Antragstellers mit Eigenmitteln (in angemessenem Umfang) an der Finanzierung,
  • gesicherte Gesamtfinanzierung des Projektes,
  • Verwendung der öffentlichen Mittel nur für den festgelegten Zweck,
  • Antragstellung auf bestimmten Vordrucken meist/überwiegend bei der Hausbank,
  • Erwartung einer dauerhaft tragfähigen Vollexistenz.

Sicherheiten

Förderdarlehen sind im Regelfall banküblich abzusichern. Soweit Sicherheiten nicht im erforderlichen Umfang vorhanden sind, kann die Übernahme einer Ausfallbürgschaft (zum Beispiel Bürgschaftsbank Sachsen) beantragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen besteht im Regelfall nicht. Für bestimmte Programme spielen einige weiterführende Kriterien für die Förderfähigkeit des Vorhabens eine Rolle, zum Beispiel der Standort des Betriebes, die Branchenzugehörigkeit, die Höhe der Investitionen, das Vorhaben (zum Beispiel Entwicklung neuer Produkte oder Verfahren) oder die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Kostenfreie Unterstützung durch Ihre Handwerkskammer Chemnitz

Auf Grund von vielfältigen und zum Teil komplexen Fördervoraussetzungen ist es in der Regel notwendig, jedes Investitionsprojekt zu untersuchen. Hierzu bietet Ihre Handwerkskammer, die bei mehreren Förderprogrammen durch Abgabe einer gutachterlichen Stellungnahme in das Antragsverfahren eingeschaltet ist, beratende Hilfestellung. Kontaktieren Sie dazu Ihren zuständigen Betriebsberater. In Broschüren, die Sie auch bei der Handwerkskammer beziehen können, sind die wichtigsten aktuellen Fördermöglichkeiten für Existenzgründer und bestehende Unternehmen im Überblick aufgeführt.

Die Betriebsberater Ihrer Handwerkskammer Chemnitz informieren Sie aktuell über die verschiedenen Fördermöglichkeiten durch öffentliche Fördermittel. Ebenso erhalten Sie eine kostenfreie Unterstützung - wie zum Beispiel bei der Erarbeitung der Anträge.

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