Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
Schmidtfoto-Chemnitz

Informationen zur HWK Chemnitz

Das Handwerk ist seit jeher als Selbstverwaltung organisiert. Aber was bedeutet das?
Betriebsinhaber und Arbeitnehmer von Handwerksbetrieben bringen sich mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung aus der täglichen Praxis mit ehrenamtlichen Engagement in die Organe der Handwerkskammer ein. Sie bilden das Fundament des Ehrenamtes und vermitteln die Anliegen des Handwerks an die Politik und machen sich für ein leistungsstarkes Handwerk und politische Rahmenbedingungen stark.

Das Hauptamt - an deren Spitze der Hauptgeschäftsführer, sein Stellvertreter und die Geschäftsführer stehen, leitet die Tagesgeschäfte und setzt die Beschlüsse, Vorgaben und Richtlinien von Vollversammlungen und Vorstand um.

Auf einen Blick

  • Ehrenamt

    Ehrenamt

    An der Spitze steht das Präsidium mit dem Präsidenten und den beiden Vizepräsidenten.
    Die Organe der HWK Chemnitz sind:

    Präsident Frank Wagner und Hauptgeschäftsführer Markus Winkelströter vertreten die HWK Chemnitz gerichtlich und außergerichtlich.

  • Hauptamt

    Hauptamt

    Das Hauptamt der HWK Chemnitz arbeitet nach den Beschlüssen der Vollversammlung.

    An seiner Spitze steht die Hauptgeschäftsführung. Ihr sind folgende Hauptabteilungen und deren Mitarbeiter unterstellt:

    • Bildung
    • Gewerbeförderung
    • Verwaltung/Finanzen

    In der HWK Chemnitz sind derzeit 177 Mitarbeiter, davon 89 Frauen, beschäftigt. 

    3 Auszubildende erlernen den Beruf Kaufmann-/Kauffrau für Büromanagement.

  • Rechtsgrundlagen
  • Aus- und Fortbildung

    Aus- und Fortbildung

    Die HWK Chemnitz unterhält an den Standorten Chemnitz und Plauen moderne Bildungs- und Technologiezentren mit einer Infrastruktur für:

    • 300 Theorie- und 500 Praxisausbildungsplätze  in Chemnitz für rund 30 Berufe
    • 500 Theorie- und Praxisausbildungsplätze in Plauen in rund 20 Ausbildungsberufen

    Im gesamten Kammerbezirk wird jährlich in über 100 Berufen ausgebildet.
    Rund 250 angehende Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister schließen Ihre Meisterausbildung pro Jahr erfolgreich ab.

  • Interessenvertretung

    Interessenvertretung

    • Anhörung und Stellungnahme zu Gesetzesentwürfen und Gesetzesänderungen, insbesondere auf den Gebieten des:
      • Arbeitsrechts
      • Berufsbildungsrechts
      • Landesplanungs- und Baurechts
      • Steuer- und Sozialrechts
      • Wirtschafts- und Gewerberechts
    • Kontakte zu Behörden und Parlamenten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene
    • Mitwirkung an Gesetzesinitiativen zur Schaffung handwerks- und mittelstandsgerechter Rahmenbedingungen
    • Öffentlichkeitsarbeit und Information
    • Vertretung der Interessen in allen das Handwerk berührenden Fragen
    • Vorschläge zur Stadt- und Landesentwicklung, Regionalplanung, Umweltpolitik, Bau- und Auftragsvergabepolitik
    • Wirtschaftsbeobachtung, Statistik und Konjunkturberichtserstattung

     

  • Handwerksförderung

    Handwerksförderung

    Förderung der beruflichen Bildung durch:

    Beratung der Handwerksbetriebe in den Bereichen:

    Förderung auf den Gebieten:

    • Beteiligung an Messen und Ausstellungen
    • Beteiligung an wirtschaftsfördernden Einrichtungen
    • der Finanzierung und Existenzgründung von Handwerkern

     

  • Selbstverwaltung

    Selbstverwaltung

    • Aufsicht über Innungen und Kreishandwerkerschaften
    • Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
    • Durchführung bzw. Überwachung des Gesellenprüfungswesens
    • Durchführung von Fortbildungs- und Umschulungsprüfungen
    • Errichtung von Vermittlungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerkern und deren Kunden
    • Führung der Handwerksrolle und des Verzeichnisses des handwerksähnlichen Gewerbes
    • Führung des Verzeichnisses über die Berufsausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle)
    • Organisatorische Durchführung der Meisterprüfungen
    • Regelung und Überwachung der Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung und Umschulung nach dem Berufsausbildungsgesetz und der Handwerksordnung