Gemeinschaftsstände
Ihre Vorteile eines Gemeinschaftsstandes:
- Anmeldung und Anmietung der Ausstellungsfläche
- Ausschreibung der Standbauleistungen und Auftragserteilung
- Bereitstellung der technischen Anschlüsse am Messestand
- Bestellung von Parkplätzen, Hotelzimmern, Ausstellerausweisen, kostenlosen Werbemitteln
- Erarbeitung und Weitergabe von Presseinformationen
- Medienarbeit während und Berichterstattung nach Messeabschluss
- Vermittlung von Beteiligungen der Unternehmen an Firmen-Gemeinschaftsständen anderer sächsischer Kammern
Förderung von Messen
Für Unternehmen aus den neuen Bundesländern kann die Beteiligung an nationalen und internationalen Messen gefördert werden. Durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bundesförderung und durch den Freistaat Sachsen als Landesförderung werden entsprechend der geltenden Förderrichtlinien nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Messeberaterin der Handwerkskammer Chemnitz informiert Sie über die Förderungsmöglichkeiten. Die Beratung der Handwerkskammer Chemnitz wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags gefördert.
Landesmesseprogramm 2023
Aktuelle Übersicht Messen 2023
Leitsätze
- Messen sind Chefsache!
- Messen sind eine Investition in die Zukunft!