Vergaberecht
Die erfolgreiche Teilnahme am öffentlichen Vergabewettbewerb kann für Handwerksbetriebe ein bedeutsamer Wirtschaftsfaktor sein. Beratungsbedarf kann darüber entstehen, welche Vergabegesetze bei einer Ausschreibung anzuwenden sind, ob Vergabeverstöße einer Vergabestelle bestehen und welche rechtlichen Möglichkeiten der Überprüfung sich daraus ableiten können. Wir beantworten weiter Fragen z. B. zur Präqualifikation, zur elektronischen Vergabe, den EU-Schwellenwerten oder dem Sächsischen Vergabegesetz. Zudem können Sie die Fachkompetenz der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. (ABSt) zu Fragen rund um das öffentliche Auftragswesen nutzen.
EU-Schwellenwerte
Übersteigt der geschätzten Netto-Auftragswert den sogenannten EU-Schwellenwert so sind öffentliche Bedarfe europaweit auszuschreiben. Für europaweite Vergabeverfahren werden gelten z.B. die Vorschriften VOB/A-EU, die Vergabeverordnung (VgV) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre aktualisiert.
Derzeit (01.01.2018 – 31.12.2020) gelten folgende EU-Schwellenwerte:
Leistungen | Auftragswerte |
---|---|
Bauleistungen | 5.548.000,00 € |
Dienst- und Lieferleistungen (einschließlich freiberuflicher Leistungen) | 221.000,00 € |
Dienst- und Lieferleistungen (Sektorenbereich, Verteidigung/Sicherheit) | 443.000,00 € |
Dienst- und Lieferleistungen (obere und oberste Bundesbehörden) | 144.000,00 € |
Weitere nützliche Links:
Vergabeplattform des Freistaates Sachsen
eVergabe.de für Ausschreibungen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Vergabe24 für Ausschreibungen in Deutschland und Europa
Bundeswirtschaftsministerium - Vergabe Digital
Fraunhofer-Gesellschaft Vergabeportal