Das Bild zeigt einen Konferenztisch auf dem einzelne Papierunterlagen mit Grafiken und Text liegen. Im Fokus des Bildes ist ein Kugelschreiber in Nahaufnahme, im Hintergrund sind verschwommen die Konturen eines Computers und von Stühlen erkennbar.
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Umweltschutz im Handwerk

Besonders wichtig für Handwerksbetriebe ist Rechtsicherheit. Dazu bieten wir ihnen umfangreiche Informationen und individuelle Beratung zu allen Umweltrechtsanforderungen hinsichtlich des Betriebsstandortes, der Arbeit auf Baustellen aber auch zu Pflichten in Bezug Produktgestaltung und Umgang mit Gefahrstoffen an und unterstützen Sie bei der Umsetzung im Betrieb. Nicht zuletzt bietet freiwilliger Umweltschutz auch Möglichkeiten, zum Beispiel durch die Teilnahme an der Umwelt- und Klimaallianz Sachsen oder die Beteiligung an Umweltpreisen.

Für Holzverarbeiter: Projekt Holz aus der Region und für die Region gestartet

Im Rahmen der Umweltallianz Sachsen ist auf Initiative der Handwerkskammer Chemnitz in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer Chemnitz, ein Projekt gestartet, welches den Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten für den Rohstoff Holz zum Ziel hat.
Regionalität bedeutet nicht allein Wertschöpfung vor Ort, weniger Transporte und geringeren Schadstoffausstoß. Mit regionaler Wertschöpfung sind Lieferketten, auch mit Blick auf soziale Standards, transparenter und nachvollziehbarer. Nicht zuletzt decken regionale Wertschöpfungsketten auch die zunehmende Nachfrage nach nachhaltig erzeugten, regionalen Produkten und tragen zum Klimaschutz in Kombination mit Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlicher Stabilität in der Region bei.
Die Verarbeitungskette rund um den Rohstoff Holz bietet ein hohes Potential, diese Vorteile durch Etablierung regionaler Unternehmernetzwerke und Lieferketten zu erschließen. Wir möchten Sie als Teil dieser Wertschöpfungskette motivieren, sich an diesem vom Sächsischen Umweltministerium unterstützten Pilotprojekt zu beteiligen. Beauftragt mit der Durchführung des Projektes wurde die gemeinnützige Initiative „Holz von Hier“.
Interessierte können sich direkt an einer Kurzumfrage zum Projektstart beteiligen und dort unverbindlich Ihre Kontaktdaten für weitere Informationen im Rahmen der Projektdurchführung sowie der Einladung zu einer Informationsveranstaltung übermitteln.

Zugang zur Umfrage

Arbeitgeberpflichten: Radonvorsorgegebiete stehen fest

Messergebnisse müssen innerhalb von 18 Monaten vorliegen.

Aufgrund des neuen Strahlenschutzgesetz des Bundes sind bis zum 31. Dezember 2020 sogenannte Radonvorsorgegebiete festzulegen, das heißt Gebiete, in denen aufgrund der geologischen Situation erhöhte Radonkonzentrationen vorkommen.
Etwa ein Viertel der sächsischen Gemeinden wurden aufgrund dieser geologischer Gegebenheiten als Radonvorsorgebiet ausgewiesen. Betroffen sind insbesondere Gemeinden im Erzgebirgskreis, im Vogtlandkreis, im Landkreis Mittelsachsen aber auch Gebiete im Landkreis Zwickau.
In diesen Gebieten sind ab dem 1. Januar 2021 an allen Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss Radonmessungen durchzuführen. Je nach Höhe der Überschreitung des Referenzwertes müssen organisatorische, lüftungstechnische oder bauliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Radonkonzentration dauerhaft unter den Referenzwert von 300 Becquerel je Kubikmeter Innenraumluft zu senken.
Die Messungen müssen innerhalb eines halben Jahres begonnen werden und durch Institutionen erfolgen, die eine entsprechende Anerkennung des Bundesamtes für Strahlenschutz haben und auf dessen Webseite gelistet sind. Nähere Informationen finden Sie in den Präsentationen aus unseren online Seminaren im Dezember 2020  und Januar 2021.

Faltblatt Hinweise für Arbeitgeber/innen (Download)

Faltblatt Radonvorsorgegebiete in Sachsen (Download)

Präsentationen aus den online Seminaren

Informationen zu Radon und Radonvorsorgegebieten - Herr Dr. Heinrich (Download)

Radon am Arbeitsplatz - Frau Honolka (Download)

Weitere Informationen zum Radonschutz und FAQ zum Thema sind unter www.radon.sachsen.de  zu finden.

 

Bei einer Online-Informationsveranstaltung informierten sich am 12. Januar 2021 über 190 Unternehmer/innen aus ganz Sachsen zu den ab Anfang des Jahres geltenden Messpflichten. Während der gemeinsamen Online-Veranstaltung der sächsischen Handwerkskammern, der Industrie- und Handelskammern und den Fachbehörden der sächsischen Staatsregierung im Rahmen der Umweltallianz Sachsen wurden über die Pflichten von Arbeitgeber/innen berichtet und konkrete Fragen beantwortet.

Mitschnitt Veranstaltung

Antworten auf die in unseren online- Seminaren gestellten Fragen der Teilnehmer