Das Bild zeigt einen Konferenztisch auf dem einzelne Papierunterlagen mit Grafiken und Text liegen. Im Fokus des Bildes ist ein Kugelschreiber in Nahaufnahme, im Hintergrund sind verschwommen die Konturen eines Computers und von Stühlen erkennbar.
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22.11.2021 | Regelungen zum Schulbetrieb ab dem 22. November 2021- Anspruch auf Notbetreuung

Die Sächsische Schul-Kita-Coronaverordnung [*.pdf] vom 20.11. 2021 enthält als Anlage die Liste der Berufe, bei denen Personensorgeberechtigte im Falle einer teilweisen oder vollständigen Schließung von Schulen der Primarstufe einen Anspruch auf Notbetreuung (vgl. § 2 Absatz 4 SchulKitaCoVO) bzw. bei Einschränkungen des Betreuungsumfangs einen Anspruch auf vollumfängliche Betreuung (vgl. § 2a Absatz 2 SchulKita-CoVO) haben. Lediglich für einen ganz eng begrenzten Kreis von Eltern, die in definierten Bereichen der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Gesundheitsversorgung und Pflege sowie von Bildung und Erziehung tätig sind, wird es einen Anspruch auf Betreuung ohne Einschränkung der Betreuungszeiten geben.

Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung bzw. für den vollumfänglichen Betreuungsanspruch [*.pdf]

Ausführliche Informationen