22.11.2021 | Regelungen zum Schulbetrieb ab dem 22. November 2021- Anspruch auf Notbetreuung
Die Sächsische Schul-Kita-Coronaverordnung [*.pdf] vom 20.11. 2021 enthält als Anlage die Liste der Berufe, bei denen Personensorgeberechtigte im Falle einer teilweisen oder vollständigen Schließung von Schulen der Primarstufe einen Anspruch auf Notbetreuung (vgl. § 2 Absatz 4 SchulKitaCoVO) bzw. bei Einschränkungen des Betreuungsumfangs einen Anspruch auf vollumfängliche Betreuung (vgl. § 2a Absatz 2 SchulKita-CoVO) haben. Lediglich für einen ganz eng begrenzten Kreis von Eltern, die in definierten Bereichen der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Gesundheitsversorgung und Pflege sowie von Bildung und Erziehung tätig sind, wird es einen Anspruch auf Betreuung ohne Einschränkung der Betreuungszeiten geben.
Formblatt zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung bzw. für den vollumfänglichen Betreuungsanspruch [*.pdf]