Fachkundenachweis für Kosmetische Anwendung nichtionisierender Strahlung
Online-Informationsveranstaltung am 4. Dezember 2023
Die NiSV ("Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen") sieht für kosmetische Anwendungen zwingend einen Schulungsnachweis vor. Ziel der NiSV ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor den schädlichen Wirkungen dieser Strahlung besser zu schützen. Weiterhin ist die Anzeige der betroffenen Geräte zwingend erforderlich.
Welche Anwendungen fallen unter die NiSV?
- Laser- und IPL- Behandlungen (Optische Strahlung)
- EMF-Hochfrequenzbehandlungen in der Kosmetik
- Ultraschallbehandlungen
- Einsatz von EMF-Niederfrequenz, Gleichstrom, Magnetfeld zur Stimulation
Erforderlich ist die erfolgreiche Teilnahme an entsprechenden gerätespezifischen Modulschulungen.
Ab 01.01.2024 gibt es verschiedene Änderungen an der Verordnung.
In einer gemeinsamen online- Informationsveranstaltung der Handwerkskammer Chemnitz mit der Friseur- & Kosmetik-Innung Chemnitz-Mittelsachsen-Zwickau
werden folgende Themen behandelt:
- Anforderungen an den Kosmetiker im Zusammenhang mit der NiSV
- Anforderungen an die jeweiligen Modulschulungen
- Modulschulungen und unabhängige Prüfung
Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Referenten:
Anke Dix Stellv. Innungsobermeisterin Friseur- & Kosmetik-Innung Chemnitz-Mittelsachsen-Zwickau
Ulf Bernhardt Koordination Bildungszentrum Friseur- & Kosmetik-Innung Chemnitz-Mittelsachsen-Zwickau
Moderation:
Steffi Schönherr, Handwerkskammer Chemnitz, Beauftragte für Innovation und Technologie
Anmeldung
Um Anmeldung wird bis zum 29.11.23 gebeten. Der Teilnahmelink wir Ihnen rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung per Mail zugesendet.
Ansprechpartnerin: Steffi Schönherr, 0371 5364-240,
online (TEAMS)