Online-Seminar: Radonschutz – Messpflichten für Arbeitgeber ab 01.01.2021

Sie haben Arbeitsplätze im Erdgeschoss oder in Kellerräumen? Ihr Unternehmen befindet sich in einem Radonvorsorgegebiet? Dann sind Sie nach dem Strahlenschutzgesetz ab 1.1.2021 verpflichtet, Messungen der Radonkonzentration in diesen Räumen durchzuführen. Die offizielle Bekanntgabe der Radonvorsorgegebiete erfolgt im Dezember 2020.

Zielgruppe: insbesondere ansässige Unternehmen in Gemeinden im Erzgebirgskreis, im Vogtlandkreis, im Landkreis Mittelsachsen
Die Gemeindeliste der betroffenen Gebiete finden Sie im Internet unter: www.medienservice.sachsen.de/medien/news/241925

Zwei kostenfreie Online-Seminare, alternativ am 7.12.20 und 12.01.21, der Sächsischen Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern im Rahmen der Umweltallianz Sachsen, gemeinsam mit den Fachbehörden der Sächsischen Staatsregierung werden Fragen beantworten wie:

-    Was ist Radon und warum sind die ausgewiesenen Gebiete betroffen?
-    Welche Konsequenzen hat die Ausweisung der Vorsorgegebiete für dort ansässige Unternehmen?
-    Was bedeutet Messpflicht und wie wird die Messung durchgeführt?
-    Welche Konsequenzen hat eine Überschreitung des Referenzwertes?

Ablauf:
Begrüßung und Einführung

Grundlagen des Radonschutzes und der Ausweisung der Radonvorsorgegebiete
Dr. Thomas Heinrich (BfUL), Leitung Geschäftsbereich "Immissions- und Strahlenschutz"
Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft

Pflichten für Arbeitsplatzverantwortliche nach StrlSchG und StrlSchV
Jeanette Honolka, Referat 54: Strahlenschutz - Altlasten, Radon, Notfallschutz,
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Zeit für Fragen

Die Einwahldaten und ergänzende technische Informationen senden wir Ihnen nach Anmeldung rechtzeitig zu.

Startdatum: 07.12.2020
Startzeit: 11:00 Uhr
Endzeit: 12:00 Uhr
Kategorie: Informationsveranstaltung, Workshop
Veranstalter: Handwerkskammer Chemnitz, Abteilung Umwelt und Technologie