Webinar: "Kasse 2020 – Die TSE und die Archivierung von Kassendaten"

In 2020 „zündet“ die nächste Stufe des Kassengesetzes. Kassensysteme müssen dann mit einer zertifizierten „Technischen Sicherheitseinrichtung“ (TSE) ausgestattet sein und beim Finanzamt angemeldet werden. Auch das Thema Verfahrensdokumentation gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Der Vortrag gibt einen kurzen Überblick an die aktuellen Anforderungen für elektronische Kassensysteme. Wann brauche ich eine TSE bzw. was ist, wenn das mit meiner elektronischen Kasse nicht geht? Wann und wie ist meine elektronische Kasse bei der Finanzverwaltung anzumelden? Was ist bei der Bonausgabepflicht seit 01.01.2020 zu beachten?

Hinweise

Sie benötigen

Internetverbindung, Lautsprecher/Kopfhörer

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an kleine und mittelständische Betriebe mit und ohne Vorkenntnisse in Bezug auf digitale Kommunikationssysteme in den betrieblichen Abläufen.

Weitere Informationen zum Ablauf

Diese Veranstaltung findet virtuell per WEbinar/Videokonferenz statt - nach der Anmeldebestätigung gibt es den Link zur Einwahl. Geben Sie bitte eine korrekte Mailadresse an, damit wir Ihnen den Anmeldelink zur Videokonferenz zukommen lassen können.

Startdatum: 18.06.2020
Startzeit: 14:00 Uhr
Endzeit: 15:00 Uhr
Kategorie: Informationsveranstaltung, Workshop
Veranstalter: Hauptabteilung Gewerbeförderung
Ort:
Online (Webinar)