Die Absicht der Bundesregierung, das jährliche Kontingent für die Zuwanderung aus den Westbalkanstaaten ab Januar 2027 von bisher 50.000 auf nur noch 25.000 Personen zu halbieren, wird kritisch gesehen.
Die Westbalkanregelung gehört seit ihrer Einfügung im Jahr 2016 zu den praxisnahsten und erfolgreichsten Instrumenten der Arbeitskräfteeinwanderung in Deutschland. Sie ermöglicht Handwerksbetrieben eine unbürokratische Nachbesetzung von Arbeitsplätzen, für die auf dem heimischen Arbeitsmarkt seit Jahren keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber mehr gefunden werden können.
Die jüngsten Auswertungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom Oktober 2026 widerlegen klar das Argument, es handele sich hierbei vorrangig um Geringqualifizierte ohne nachhaltige Auswirkung auf den Fachkräftemangel. Obwohl die Regelung formell keinen Anerkennungsnachweis erfordert, arbeiten 53 Prozent der Zugewanderten auf Fachkraftniveau oder höher. Fast jeder zweite von ihnen deckt Berufe ab, in denen Personal fehlt – insbesondere im Hoch- und Tiefbau, im Ausbaugewerbe, in der Klimatechnik sowie in der Logistik.
Die Handwerkskammer weist daraufhin, dass laut Statistiken die jährliche Obergrenze von 50.000 Visa bereits im Jahr 2025 nicht ausgereicht hat und vermutlich auch im Jahr 2026 vor Jahresende vollständig ausgeschöpft sein wird. Eine Halbierung ab 2027 baut keineswegs Bürokratie ab, sondern verknappt das Angebot künstlich, verlängert Wartezeiten bei den Konsulaten drastisch und entzieht den Betrieben die Planungssicherheit.
In den vergangenen fünf Jahren ist deutschlandweit die Zahl sozialversicherungspflichtig beschäftigter Menschen aus den sechs Westbalkanstaaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien) um 170.000 gestiegen. Dieser Zuwachs erfolgte passgenau in Branchen mit enormem Auftragsüberhang und historischem Nachwuchsmangel.
Die Auswirkungen einer Kontingentshalbierung betreffen keineswegs nur einzelne Betriebe, sondern schwächen die gesamte regionale Wirtschaftsstruktur und hemmen öffentliche wie private Investitionen. Der von der Politik geforderte „Bauturbo“ sowie die Ziele beim klimagerechten Umbau des Gebäudebestands setzen voraus, dass Handwerksbetriebe Zugriff auf motivierte Arbeitskräfte haben. Wenn Meisterbetriebe Aufträge ablehnen müssen, weil schlichtweg helfende und ausführende Hände fehlen, bremst dies das Wirtschaftswachstum nachhaltig aus.
Die Bundesagentur für Arbeit hat sich im Anhörungsverfahren bereits eindeutig für die Beibehaltung des Kontingents von 50.000 ausgesprochen. Man bittet die Landesregierung daher, die Kontingenthalbierung abzulehnen, die Obergrenze bei mindestens 50.000 beizubehalten und eine Digitalisierung und Beschleunigung von Visaverfahren einzufordern.

