Dies liege an der dafür abzurechnenden sehr geringen Gebühr von nur 23,32 Euro gemäß GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Angesichts des hohen Zeitaufwands für diese Untersuchung von ca. 45 Minuten sei diese Vergütung unwirtschaftlich. Teilweise erklären sich Ärzte bereit, die Untersuchung vorzunehmen, wenn eine Honorarvereinbarung mit Privatliquidation in der Regel zu einem Honorar von 81,62 Euro, also zum 3,5-fachen Steigerungssatz nach GOÄ, geschlossen wird. Eine Pflicht für die Ärztinnen und Ärzte zur Durchführung dieser Untersuchung besteht rechtlich nicht. Die Kosten der Untersuchung hat das Land zu tragen (§ 44 JArbSchG).
Diese Situation stellt einen großen Missstand für die Unternehmen, Betriebe und minderjährigen potenziellen Auszubildenden dar. Ohne Termine für die Pflichtuntersuchung droht der Fall, dass tausende von Auszubildenden ihren Ausbildungsplatz nicht oder nicht rechtzeitig antreten können. Das können sich sowohl Freistaat Sachsen als auch die sächsische Wirtschaft nicht leisten. Rasches politisches Handeln ist gefragt.
Eine Lösung wäre, dass eine für die Ärztinnen und Ärzte ausreichend attraktive Vergütung sichergestellt wird, so dass sie für die Pflichtuntersuchung ausreichend Kapazitäten anbieten können. Die aktuelle Vergütung von 23,32 Euro pro Untersuchung wurde seit dem Jahr 1976 nicht angepasst. Der sich aktuell auf Bundesebene in Verhandlung befindliche Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Ärzte sieht eine Gebühr von 96,90 Euro vor. Nach Aussage der Bundesärztekammer wird diese jedoch frühestens 2027 in Kraft treten. Bis dahin kann jedoch nicht gewartet werden. Eine Übergangslösung ist zwingend notwendig, um auch für die Ausbildungsjahrgänge bis 2027 Kapazitäten für die Pflichtuntersuchungen zu schaffen. Dafür könnten kurzfristig auf Landesebene Vereinbarungen zwischen den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen und den entsprechenden Kostenträgern geschlossen werden.

