Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
Schmidtfoto-Chemnitz

Ausnahmen für das Handwerk bei der Anpassung der Eurovignette

In der EU ist eine Überarbeitung der sogenannten Wegekostenrichtlinie vorgesehen. Lange Zeit war darin auch eine streckenabhängige Maut für alle Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen inbegriffen. Für diese gab es bisher in den einzelnen Mitgliedsstaaten noch Ausnahmen, so in Deutschland für den Bereich zwischen 3,5 bis 7,5 Tonnen. Der Wegfall dieser Ausnahmen hätte vor allem für die Handwerksbetriebe und deren Fuhrpark weitreichende Konsequenten gehabt – gerade im ländlichen Raum, wo längere Weg zum Kunden an der Tagesordnung und nur mit entsprechenden Fahrzeugen möglich sind.

Frühzeitig hatten sich daher die drei sächsischen Handwerkskammern über deren Verbindungsreferat in Brüssel an die sächsischen Europaabgeordneten gewandt und um Unterstützung gebeten, damit die Ausnahme für Handwerker bestehen bleiben. Schon der Europäische Rat hatte im November an der Ausnahme festgehalten und die eigentlichen Pläne der EU-Kommission damit abgeschwächt.

Im Verkehrsausschuss des Europaparlaments wurde am 14. Januar unter anderem die Ausnahme angenommen – mit den Stimmen sächsischer Europaabgeordneter. Und am 17. Februar 2022 stimmte auch das EU-Parlament abschließend für die Regelung, die jetzt noch im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden muss.

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