Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
Schmidtfoto-Chemnitz

Ausweitung der Notbetreuung gefordert

Die Arbeitsgemeinschaft der Sächsischen Handwerkskammern hat in einem Schreiben an den sächsischen Kultusminister Christian Piwarz die Ausweitung jener Personengruppen gefordert, die bei Schul- und Kitaschließungen Anspruch auf Notbetreuung haben.

Die von der Staatsregierung veröffentlichte Liste ist zu eng gefasst, da aus dem Handwerk jene Berufsgruppen nicht erfasst sind,

  • die für die medizinische oder therapeutische Behandlung geöffnet bleiben müssen,
  • die zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur dienen,
  • die bei Havarien und für Instandhaltungen sowohl bei Behörden und Unternehmen als auch in den Haushalten tätig werden,
  • die als Teil der (Lebensmittel-)Grundversorgung der Bevölkerung benötigt werden und
  • die hoheitliche Aufgaben im Bildungsbereich wahrnehmen

und daher zwingend für eine Notbetreuung in Frage kommen. Um folgende Gewerke bzw. Bereiche sollte die Liste daher ergänzt werden:

Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher, Zahntechniker, Bestatter, Baugewerbe, Dachdecker, Elektrohandwerk, Kfz-Handwerk, Sanitär-Heizung-Klima, Nahrungsmittelhandwerke, Prüfer in den Handwerkskammern im Meisterprüfungs-, Fortbildungsprüfungs- und Gesellenprüfungsbereich

Sollten die dort tätigen Mitarbeiter aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten ihrer Tätigkeit nicht mehr nachkommen können, entstehen unnötige und einschränkende Versorgungsengpässe für viele Bürger und Institutionen, die im entsprechenden Fall auf das Angebot dieser Dienstleister des Handwerks angewiesen sind.

Alle Politischen Standpunkte