Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
© Schmidtfoto-Chemnitz

„Bäcker, Tischler oder Spielzeugmacher sollen nicht zu Verpackungsrechtsexperten werden müssen“

Der Umweltausschuss im EU-Parlament hat am Montag für Vereinfachungen bei der umstrittenen Verpackungsverordnung gestimmt. Demnach soll die Verpflichtung für Hersteller, in jedem Mitgliedsstaat einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung zu benennen, für KMU vorübergehend ausgesetzt werden. Die Ausschussposition ist noch keine endgültige Regelung.

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Dazu sagt Andreas Brzezinski, Sprecher des Geschäftsführerkollegiums des Sächsischen Handwerkstages: „Das ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir hatten gefordert, dass kleine Handwerksbetriebe nicht mit unverhältnismäßigen Registrierungs-, Melde- und Bevollmächtigtenpflichten überzogen werden dürfen. Weitere Änderungen – auch für größere Handwerksbetriebe – sind nötig, um die Unternehmen zu entlasten. Wer Bürokratieabbau ernst meint, muss dafür sorgen, dass Bäcker, Tischler oder Spielzeugmacher für ein paar Pakete ins EU-Ausland nicht zu Verpackungsrechtsexperten werden müssen.“