Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
Schmidtfoto-Chemnitz

Beherbergungssteuer in der Stadt Chemnitz: Auszubildende und Umschüler befreit

Die Stadt Chemnitz führt zum 1. Januar 2024 eine Beherbergungssteuer in Höhe von 5 Prozent auf den Übernachtungspreis ein. Dies hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 22. März beschlossen. In einem ersten Entwurf wäre auch die Unterbringung der Auszubildenden und Umschüler umfasst gewesen – sowohl im Internat als auch in Ausweichquartieren wie Hotels oder Jugendherbergen und sofern sie über 18 Jahre alt sind.

Die Handwerkskammer hatte daher bereits im Vorfeld gegenüber dem Oberbürgermeister für eine Steuerbefreiung plädiert. Dieses Anliegen wurde auch von verschiedenen Fraktionen im Stadtrat unterstützt und fand daher jetzt eine breite Mehrheit. Als im Februar erstmals über die Steuer abgestimmt werden sollte, konnte man sich noch nicht auf eine solche Befreiung einigen.

In der nun beschlossenen Fassung sind sowohl Minderjährige als auch „Personen, die zum Zwecke der berufsvorbereitenden Ausbildung oder des Studiums an schul- bzw. studienpflichtigen Veranstaltungen teilnehmen oder auf Grund zwingend vorgeschriebener Ausbildungsbestandteile, die eine Anwesenheit vor Ort erfordern, in Chemnitz übernachten müssen“, von der Steuer befreit.

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