Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
© Schmidtfoto-Chemnitz

Beschluss über das Vergabebeschleunigungsgesetz des Bundes im Bundesrat

Der Deutsche Bundestag hat am 23. April 2026 in zweiter und dritter Lesung das Vergabebeschleunigungsgesetz verabschiedet. Nunmehr steht noch die Verabschiedung durch den Bundesrat an, wofür die Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern die Staatsregierung ebenso um Zustimmung bittet.

Das Bild zeigt das Logo der Arbeitsgemeinschaft der drei sächsischen Handwerkskammern Chemnitz, Dresden und zu Leipzig.

Die drei Handwerkskammern begrüßen die im Vergabebeschleunigungsgesetz enthaltenen allgemeinen Ansätze zur Beschleunigung der öffentlichen Auftragsvergabe. So ist insbesondere das Primat der Fach- und Teillosvergabe essenziell für die angemessene Beteiligung von Mittelstand und Handwerk. Die Einführung sogenannter „zeitlicher Gründe“ beim Losprinzip bei gleichzeitiger Streichung des Erforderlichkeitsgrundsatzes hätte in vielen Fällen zu einer deutlichen Benachteiligung der an Vergabeverfahren beteiligten Betriebe geführt. Versuche, den hohen Schwellenwert für eine erleichterte Gesamtvergabe deutlich abzusenken und diese auch für Mischfinanzierungen zu öffnen, konnten erfreulicherweise genauso verhindert werden. 

Im Kern werden mit dem neuen Vergabebeschleunigungsgesetz die Beschlüsse des Koalitionsausschusses und des Bundeskabinetts vom Dezember 2025 bestätigt. 

Kritisch gesehen werden zwar weiterhin die Änderungen im Haushaltsrecht des Bundes, die zur Erleichterung von Direktaufträgen und freihändigen Vergaben bei Lieferungen und Dienstleistungen führen. Erfahrungsgemäß begünstigt dies größere Auftragnehmer. Zudem wurde eine zeitlich befristete Sonderausnahme vom Losgrundsatz für sicherheitsspezifische Aufträge der Sicherheitsbehörden aufgenommen (§ 147 Abs. 2 GWB). Diese ist enger gefasst als die Regelung im Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwPBBG).

Trotz dieser beiden zuletzt genannten Punkte ist aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern das Vergabebeschleunigungsgesetz aber richtig und man geht davon aus, dass die sächsische Staatsregierung bei der Abstimmung im Bundesrat diese Einschätzung teilt und dem Gesetzentwurf zustimmt.