Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
Schmidtfoto-Chemnitz

"Das sächsische Handwerk begrüßt die Entscheidung der Landesregierung"

Zur Ankündigung Sachsens, durch eine Bundesratsinitiative für Gastronomie-Leistungen eine Verlängerung der reduzierten Umsatzsteuer zu erreichen, erklärt der Geschäftsführer des Sächsischen Handwerkstages, Andreas Brzezinski:

„Das sächsische Handwerk begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, per Bundesratsinitiative eine Verlängerung des reduzierten Umsatzsteuersatzes auf Gastronomie-Leistungen (7 statt 19 Prozent) um drei Jahre zu erreichen.

Auch Lebensmittelhandwerker wie Bäcker, Konditoren und Fleischer, die Bistro-Leistungen in ihren Geschäften anbieten, sind durch eine anhaltend hohe Inflation und gestiegene Energie- und Rohstoffkosten besonderen Belastungen ausgesetzt, ohne sich wirtschaftlich von den Auswirkungen der Corona-Pandemie erholt zu haben.

Im Falle einer vorläufigen Beibehaltung der Umsatzsteuerbegrenzung auf 7 Prozent über das Jahr 2023 hinaus würden auch die betreffenden Betriebe aus dem Nahrungsmittelhandwerk zumindest vor einer erneuten Kostenerhöhung geschützt.“

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