Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
Schmidtfoto-Chemnitz

Entwurf des Bundeshaushalts 2024: Investitionsförderung in berufliche Bildungsstätten und Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

Handwerkskammerpräsident Frank Wagner hat sich in einem Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten im Kammerbezirk gewandt. Denn mit der Einbringung des Bundeshaushalts für 2024 beginnen nunmehr die parlamentarischen Beratungen am Entwurf der Bundesregierung. Mit großer Sorge stellt die Kammer dabei fest, dass an entscheidenden Stellen, die für die duale Berufsausbildung des Handwerks von elementarer Bedeutung sind, Einsparungen vorgenommen werden sollen.

Angesichts des immer stärker zu spürenden Mangels an Fach- und Arbeitskräften und der Bedeutung des Handwerks für die anstehenden Transformationsprozesse ist aber dies genau der falsche Einsparansatz. Statt noch stärker in die Ausbildung junger Menschen zu investieren, werden vielmehr die finanziellen Mittel zusammengestrichen.

Konkret handelt es sich bei den betreffenden Einsparmaßnahmen im Einzelplan 9 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) um die Titel 893 01-153 sowie 686 04-153.

Die erste Titelnummer umfasst die Investitionsförderung für die Bildungsstätten des Handwerks. Die Handwerkskammer Chemnitz führt an den beiden Bildungs- und Technologiezentren in Chemnitz und Plauen, die zu den modernsten Einrichtungen dieser Art in Mitteldeutschland gehören, in 57 Lehrwerkstätten mit insgesamt 800 Ausbildungsplätzen verteilt auf 13.000 Quadratmetern die Überbetriebliche Lehrunterweisung in 36 Handwerksberufen sowie die Meisterschule und Weiterbildungskurse durch. Das Fachwissen, das dort vermittelt wird, beruht auf den neuesten technischen Erkenntnissen. Dies erfordert aber wiederum auch stetige Investitionen in die Ausstattung, die die Kammern und Betriebe aber nicht allein schultern können. Aufgrund der Transformationsprozesse (Energiewende, Digitalisierung, etc.) werden in Zukunft noch größere Investitionen in die Bildungsstätten erforderlich sein, um die Fach- und Arbeitskräfte stets auf den neuen Wissensstand zu bringen. Doch statt daher die Haushaltsansätze zu erhöhen, verbleiben diese auf gleichem Niveau beziehungsweise werden sogar noch leicht abgesenkt, obwohl schon in der Vergangenheit diese nicht auskömmlich waren. So liegen für ganz Deutschland im BMWK sowie im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Förderanzeigen und -anträge für Modernisierungs- und Bauvorhaben in den Berufsbildungsstätten von mehr als 1,3 Milliarden Euro für die kommenden Jahre vor. Im Bundeshaushalt sind aber nur 37,692 Millionen Euro für 2024 vorgesehen, was nicht einmal ansatzweise den Bedarf deckt – selbst mit Aufbringung von Eigenmitteln der Kammern und einer anteiligen Förderung durch die Bundesländer.

Ein ähnlich fatales Signal sendet der Haushaltsplanentwurf für den Titel 686 04-153. Hier soll sich der Haushaltsansatz um fast 11 Mio. Euro verringern. Das BMWK hat für 2024 nur 59 Mio. Euro für die Förderung der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) angesetzt. In 2023 sind noch 70 Millionen Euro vorgesehen, die wiederum auf eine Anhebung aus dem Jahr 2022 zurückgehen und mit denen die Betriebe von ÜLU-Kosten in der Fachstufe entlastet werden konnten. Eine jetzt drohende Absenkung der Bundesmittel wäre nicht nur im Hinblick auf die Ziele in der beruflichen Bildung kontraproduktiv, sondern sie käme zur Unzeit. Aktuell kämpfen die Bildungsstätten der Kammern nicht nur mit erheblichen Kostensteigerungen bei Energie und Material, sondern auch mit starken Steigerungen der Personalkosten.

Auf den ersten Blick zeigt sich zwar hier, dass in 2022 von den veranschlagten 70 Millionen Euro nur 67 Millionen Euro ausgegeben wurden. Es haben aber im Jahr 2022 nicht alle Kammern die erhöhten Fördersätze bereits abgerufen beziehungsweise galten die erhöhten Haushaltsmittel erst ab August 2022, sodass der Bedarf eigentlich noch weit über die 70 Millionen Euro hinausgeht. Eine Absenkung um 11 Millionen Euro ist daher genau der falsche Weg.

Auch wenn Kammerpräsident Wagner bewusst ist, dass die Haushaltsmittel knapp sind, muss alles darangesetzt werden, um einen Investitionsstau in den beruflichen Bildungsstätten des Handwerks zu vermeiden. Es bedarf einer erheblichen Ausweitung der investiven Zuschussförderung sowohl in den Haushalten von BMWK als auch des BMBF, zumal beispielsweise das Sonderprogramm zur Digitalisierung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten in diesem Sommer ausgelaufen ist. Somit müssen ab sofort auch wieder durch alle Kammern Investitionen in digitale Technologien und moderne Lernszenarien über den Titel 893 01-153 getragen werden, womit noch weniger Mittel am Ende zur Verfügung stehen.

Weiterhin muss auch die berufliche Bildung finanziell einen angemessenen Stellenwert erfahren – vor allem bei der Förderung der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung: Hier dürfen Mittel nicht wieder zurückgefahren werden – zumal die Ländern erfreulicherweise ihre Anteile an der Finanzierung der ÜLU an den Mitteln des Bundes ausgerichtet haben, womit wiederum die ausbildenden Betriebe entlastet werden.

Präsident Frank Wagner bittet daher die regionalen Bundestagsabgeordneten darum, im Zuge der weiteren parlamentarischen Beratungen auf diese beiden Titel im Bundeshaushalt einen besonderen Fokus zu legen und die Ansätze entsprechend anzupassen.

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