Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
Schmidtfoto-Chemnitz

Erhöhung der Förderpauschalen der überbetrieblichen Lehrunterweisung im Handwerk

In einem Schreiben an den Sächsischen Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat die Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern die Notwendigkeit der Erhöhung der Förderpauschalen in der überbetrieblichen Lehrunterweisung (ÜLU) im Handwerk angesprochen.

Die Förderpauschalen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für die Teilnahme an Fachstufenlehrgängen der ÜLU werden in einigen Bundesländern mit Wirkung zum 01.08.2022 angehoben. Die Änderungen der Kalkulationsgrundlagen sehen wie folgt aus:

  • Personalkostenpauschale: 45,00 €/Std. (bisher 40,00 €)
  • Gemeinkostenpauschale: 4,10 €/TnStd. (bisher 3,10 €)
  • Unterbringungszuschuss: 60,00 €/TnÜnWo. (bisher 36,00 €)
  • Unterbringungszuschuss ST/BAU: 21,00 €/TnÜnWo. (bisher 13,00 €)
  • Materialkostenzuschuss ST/BAU: 17,00 €/TnWo. (bisher 6,00 €).

Die drei sächsischen Handwerkskammern gehen davon aus, dass der Freistaat Sachsen sowohl für die Fach- als auch für die Grundstufenlehrgänge die Landeszuschüsse im Freistaat Sachsen entsprechend der neuen Bemessungsgrundlagen schnellstmöglich erhöht.

Sollte dies nicht erfolgen, müssten die Ausbildungsbetriebe bzw. die ÜLU-Träger den erhöhten Landesanteil tragen. Es darf nicht dazu kommen, dass aufgrund fehlender Landesmittel die Ausbildungsbetriebe oder Bildungsdienstleister derartig belastet werden.

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