Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
Schmidtfoto-Chemnitz

Erweiterung der Hilfen für geschlossene und wirtschaftlich stark beeinträchtigte Betriebe

Die drei sächsischen Handwerkskammern haben in einem Schreiben an Ministerpräsident Michael Kretschmer nochmals deutlich auf eine sich immer weiter verschärfende Schieflage im System der Entschädigung für im Zuge der getroffenen Maßnahmen betroffene Betriebe aufmerksam gemacht und appelliert, jetzt alle längst überfälligen, aber für die Betriebe überlebensnotwendigen Hilfen auf den Weg zu bringen.

Die bisher aufgelegten und nunmehr auch angekündigten Hilfsprogramme des Bundes decken zwar einen Teil der trotz Schließung weiterhin bestehenden Fixkosten ab. Weitere Aufwände werden aber in der Regel nicht abgedeckt. Ein Aufstocken über Leistungen des Arbeitslosengeldes II steht aber in keinem Verhältnis zur durch die Betriebe nicht verschuldeten Notlage.

Es ist daher notwendig, dass der Freistaat Sachsen – sofern die Hilfsprogramme des Bundes keine Alternative sind – zeitnah und unkompliziert für die von Schließung betroffenen Unternehmen finanzielle Entschädigungen zur Verfügung stellt, die nicht nur die Fixkosten abdecken, sondern auch für jene Umsatzausfälle gelten, die nicht zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufholbar sind.

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