Förderpraxis der Sächsischen Aufbaubank im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
Die Leistungen nach dem AFBG)stellen ein strategisch wichtiges Förderinstrument zur Erlangung von Fortbildungsabschlüssen der höheren Berufsbildung im Handwerk dar. Sie werden in erheblichem Maße zur Finanzierung der Meisterausbildung sowie anderer Fortbildungsmaßnahmen wie dem geprüften Betriebswirt (HwO) im Handwerk genutzt.
Die aktuelle Bearbeitungszeit der jährlich einzureichenden Anträge von bis zu sechs Monaten durch die Sächsische Aufbaubank stellt die Teilnehmer vor besorgniserregende Herausforderungen. Für Antragsteller besteht ein Rechtsanspruch. Sie benötigen den Zuschuss zur Bewältigung der Lebenshaltungskosten sowie zur Bezahlung der Kursgebühren.
Durch die aktuelle Förderpraxis entsteht eine Finanzierungslücke, die in einigen Fällen sogar zum Abbruch der Fortbildungsmaßnahme führt. Parallel dazu müssen die Bildungszentren des Handwerks die angefallenen Kosten für die Lehrveranstaltungen vorfinanzieren. Aus Sicht der drei Handwerkskammern besteht daher dringender Handlungsbedarf, um die Bearbeitungsdauer zu beschleunigen.