Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
Schmidtfoto-Chemnitz

Für eine sichere Finanzierung überbetrieblicher Kurse

Sächsischer Handwerkstag: Bund muss für echte Drittel-Finanzierung bei überbetrieblicher Ausbildung im Handwerk aufkommen:

Mit Blick auf einen unverändert hohen Fachkräftebedarf im Wirtschaftsbereich Handwerk hat der Sächsische Handwerkstag die Bundespolitik aufgefordert, die duale Berufsausbildung weiterhin nachhaltig zu stärken. Vor allem bei der überbetrieblichen Ausbildung von Auszubildenden im Handwerk erwarte man vom Bund auch künftig ein verlässliches Engagement, wie der Präsident des Sächsischen Handwerkstages, Jörg Dittrich, bei einem Arbeitsgespräch mit sächsischen Bundestagsabgeordneten am 23.03.2022 in Berlin erklärte.       

Dittrich verwies darauf, dass Bund, Länder und Handwerk ursprünglich übereingekommen waren, die für Azubis in der Regel obligatorischen Kurse der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) anteilig zu je einem Drittel zu finanzieren. In der Praxis jedoch seien die Finanzierungsanteile von Bund und Ländern seit Jahren rückläufig, da die zugrunde gelegten Soll-Kosten nicht mehr mit den tatsächlichen, in den Bildungsstätten des Handwerks anfallenden Ist-Kosten übereinstimmten.  

„Die daraus resultierende Schieflage, dass mittlerweile das Handwerk zu fast 60 Prozent für die ÜLU-Kosten aufkommt, muss schnellstmöglich beseitigt werden. Ziel muss sein, dass der Bund bei den ÜLU-Zuschüssen wieder tatsächlich zu einem Drittel die Finanzierung der branchenspezifischen Lehrgänge sicherstellt“, so der Appell des Handwerkspräsidenten an die sächsischen Abgeordneten.  

Hintergrund: Die für Auszubildende in der Regel obligatorischen ÜLU-Kurse im Rahmen der dualen Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft haben vor allem das Ziel, den Lehrlingen eines Gewerks/Branche produktneu-trale und produktionsunabhängige berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die im jeweiligen Ausbildungsbetrieb so nicht erworben werden können. Durch eine derartige Vervollständigung bzw. Ergänzung des praktischen Teils der dualen Berufsbildung soll gewährleistet werden, dass Lehrlinge die Ausbildung auf einem einheitlich hohen Niveau abschließen.

(Quelle: Sächsischer Handwerkstag)

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