Die darin vorgesehene pauschale Kürzung von 3 Prozent auf bestehende Vergütungsvereinbarungen in der Hilfsmittelversorgung wird die wohnortnahe, hochwertige und individuelle Versorgung zahlreicher Patientinnen und Patienten gefährden.
Die Notwendigkeit stabiler Beitragssätze wird zwar durch die Betriebe ausdrücklich nicht infragegestellt. Wichtig ist jedoch dabei, Maßnahmen zielgenau dort ansetzen, wo tatsächlich dynamische Kostensteigerungen bestehen. Der Hilfsmittelbereich gehört laut dem Bericht der Finanzkommission Gesundheit ausdrücklich nicht zu diesen Kostentreibern.
Die geplante Kürzung ist daher in sich widersprüchlich. Ein Versorgungsbereich, der sich bereits heute an der Logik der Beitragssatzstabilität orientiert, wird nun zusätzlich pauschal gekürzt und damit abgestraft.
Gleichzeitig haben diese moderaten Kostensteigerungen der vergangenen Jahre dazu geführt, dass in der Branche kaum finanzielle Spielräume bestehen, um zusätzliche Belastungen abzufedern. Vielmehr stehen Hilfsmittelleistungserbringer bereits heute durch steigende Personal-, Energie- und Logistikkosten sowie eine hohe Bürokratielast unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Kostensteigerungen können die herstellerunabhängigen Versorger zudem nicht weitergegeben.
Besonders kritisch ist die fehlende Differenzierung der Maßnahme: Der pauschale Abschlag unterscheidet nicht zwischen standardisierten Produkten und hochindividuellen Versorgungen mit erheblichem Dienstleistungsanteil. Er trifft damit ausgerechnet die besonders komplexen und personalintensiven Versorgungen – etwa von Kindern mit Behinderungen, Menschen nach Amputationen, Querschnittgelähmten sowie Patientinnen und Patienten mit schweren neurologischen Erkrankungen, chronischen Wunden oder hohem Pflegebedarf.
Die Erfahrungen aus früheren Sparmaßnahmen zeigen deutlich, dass eine rein preisgetriebene Steuerung in der Hilfsmittelversorgung zu hohen Qualitätsverlusten führt. Die Folgen sind Unter- und Fehlversorgungen mit nachweisbaren Mehrkosten für die GKV – durch verzögerte Rehabilitation, zusätzliche Krankenhausaufenthalte oder steigende Pflegebedürftigkeit.
Nicht zuletzt ist eine leistungsfähige Hilfsmittelversorgung ein zentraler Baustein für die Resilienz unseres Gesundheitssystems – insbesondere in Krisen- und Katastrophensituationen. Strukturen der technischen Orthopädie, Reha-Technik und Sanitätshäuser sind unverzichtbar und dürfen nicht weiter geschwächt werden.
Die Handwerkskammer bittet daher, sich im parlamentarischen Verfahren beziehungsweise bei der Bundesratsabstimmung über das Gesetz dafür einzusetzen, den pauschalen Abschlag von 3 Prozent auf bestehende Vergütungsvereinbarungen in der Hilfsmittelversorgung zu streichen.
Statt pauschaler Kürzungen braucht es zielgerichtete Reformen: Bürokratieabbau, vereinfachte Vertragsstrukturen, mehr Digitalisierung und eine klare Differenzierung zwischen standardisierten Produkten und individueller Versorgung.

