Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
Schmidtfoto-Chemnitz

Handwerkskammern fordern Öffnung von Kosmetikbetrieben

Die drei sächsischen Handwerkskammern haben in einem gemeinsamen Schreiben Ministerpräsident Michael Kretschmer gebeten, dass im Zuge der nächsten Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen Kosmetikbetriebe mit allen dort angebotenen Dienstleistungen, unabhängig ob medizinisch oder therapeutisch notwendig, wieder öffnen dürfen.

Die Kammern haben ihre Bitte damit begründet, dass im Kosmetikbereich sehr gut ausgebildete Fachkräfte arbeiteten. In den vergangenen Monaten haben sich außerdem die dort angewandten und bereits vor Corona erprobten Hygienekonzepte bewährt und werden auch strikt eingehalten, sodass trotz angespannter Pandemielage nichts gegen eine Öffnung spricht.

Aus Sicht der Handwerkskammern, bestätigt auch durch Rückmeldungen aus der Branche, entsteht immer mehr eine Benachteiligung der Kosmetiker, da andere Betriebe, die weiterhin öffnen dürften, gleiche Leistungen anbieten.

Hinzu kommt, dass es sich im Bereich der Kosmetiker überwiegend um Einzelunternehmen handelt, die deswegen nur in geringem Ausmaß die Überbrückungshilfe 3+ in Anspruch nehmen können. Ihnen werden einzig die Fixkosten erstattet, wodurch sie hohe finanzielle Verluste zu verzeichnen haben.

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