Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
Schmidtfoto-Chemnitz

Handwerkskammerpräsident Frank Wagner: Ohne gut ausgebildete Fach- und Arbeitskräfte werden Klimaziele nicht umsetzbar sein!

Trotz der gestern durch das Sächsische Staatsministerium für Finanzen bekanntgegebenen Einigung auf einen Rahmen für den neuen Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 bestehen weiterhin große Unsicherheiten bezüglich der Finanzierung der dualen Berufsausbildung im Handwerk ab dem Jahr 2023.

Handwerkskammerpräsident Frank Wagner äußert sich dazu wie folgt:

„Staatsminister Dulig hebt immer wieder die Bedeutung der beruflichen Bildung hervor und unterstreicht, dass berufliche Bildung und Hochschulbildung gleichwertig sein müssen. Das können wir nur unterstreichen. In einer aktuellen Pressemitteilung freut sich der Minister auch darüber, dass sein Ministerium in der aktuellen EU-Förderperiode bis 2027 einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag zur Umsetzung der Richtlinie ‚Zukunft berufliche Bildung‘ bereitstellt. Das ist alles richtig und wichtig.

Der Minister verkennt aber ein Problem, vor dem die berufliche Bildung in Sachsen steht: Stand heute drohen ab 1. Februar 2023 erhebliche Einschnitte bei der überbetrieblichen Lehrunterweisung im Handwerk, sollten in den Haushaltsverhandlungen nicht die entsprechenden Mittel eingestellt werden. Die dafür geltende Landesrichtlinie Berufliche Bildung ist nur bis zum 31. Januar 2023 befristet. So gibt es nach diesem Tag keine Grundlage mehr für die Finanzierung durch den Freistaat Sachsen. Die Betriebe werden die bisher vom Freistaat getragenen Kosten aber nicht übernehmen können und wollen, da diese bereits an anderer Stelle hohe Kosten zu tragen haben, beispielsweise bei Energie oder Materialien.

Das sächsische Wirtschaftsministerium muss daher jetzt Verantwortung übernehmen und in den neuen Doppelhaushalt die entsprechenden Mittel einstellen, um die überbetriebliche Lehrunterweisung auch nach dem 31. Januar 2023 zu finanzieren. Der Bund bekennt sich im Übrigen zu dieser Verantwortung und hat die entsprechenden Bundesmittel für 2022 um fast 11 Millionen Euro, gebunden an die Kofinanzierung der Länder, erhöht.

Ansonsten droht eben jenes Szenario, das auch der Wirtschaftsminister andeutet: Ohne gut ausgebildete Fach- und Arbeitskräfte werden die energie- und klimapolitischen Ziele in Europa, Deutschland und Sachsen nicht umsetzbar sein.“

Zur Überbetrieblichen Lehrunterweisung im Handwerk (ÜLU):

Die überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk (ÜLU) ist ein elementarer Bestandteil der dualen Berufsausbildung. Die Lehrgänge, die der Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten auf der Grundlage der neuesten technischen und auch betriebswirtschaftlichen Erkenntnisse dienen, ist ein seit langem bewährtes Instrument. Die ÜLU ist ein wichtiger Baustein im dualen System der Berufsausbildung. Sie sichert die gleichmäßig hohe Qualität der Ausbildung, hat die Gesamtheit der Betriebe und deren möglicher Ausbildungsdefizite bei einer Querschnittsbetrachtung im Blick.

Vorgesehen ist, dass die Kosten für die ÜLU zu je einem Drittel durch den Bund, das Land sowie die Betriebe getragen werden.

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