Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
Schmidtfoto-Chemnitz

Haushaltsplanentwurf des Freistaats Sachsen – Fehlende Investitionen und mangelnde Finanzausstattung der Landkreise und Kommunen

In einem gemeinsamen Schreiben haben sich die Landräte der Landkreise Erzgebirge, Mittelsachen, Vogtland und Zwickau, die kreisfreie Stadt Chemnitz sowie die Handwerkskammer Chemnitz an Ministerpräsident Kretschmer gewandt und klare Forderungen aufgestellt, um Veränderungen bei den fehlenden Investitionen im Haushaltsplanentwurf des Freistaats sowie bei der mangelnden Finanzausstattung von Landkreisen und Kommunen zu erreichen.

Aktuell beschäftigt die Landkreise, die kreisfreie Stadt Chemnitz sowie die Handwerkskammer Chemnitz vor allem die angespannte finanzielle Situation: Für die Landkreise und Kommunen mit Blick auf die eigenen Haushalte und für die Handwerkskammer als Interessenvertreter der Mitgliedsbetriebe gerade in Hinsicht auf die zurückgehenden Investitionen. Wenn allein die Investitionsquote des Freistaats mit dem aktuellen Haushaltsplanentwurf von 2024 zu 2026 um 4,2 Prozentpunkte und die investiven Unterstützungsmittel für Kommunen bis 2026 um 650 Millionen Euro absinken, so ist das ein fatales Signal angesichts des Investitionsstaus bei der Infrastruktur. Gleichzeitig können aber auch die Landkreise keine neuen Investitionen anschieben, denn diesen fehlen aufgrund der Ihnen von Bund und Land übertragenen Pflichtaufgaben schlicht die Mittel. Egal ob Neubau oder Sanierung von Schulen und Kindertageseinrichtungen, bei Straßen, Brücken und Sporthallen – der Bedarf ist ohne Frage da.

Kritisch sieht man dabei aber, dass im Freistaat Sachsen weder der aktuelle Haushaltsplanentwurf für 2025 und 2026 noch das dazugehörige Haushaltsbegleitgesetz Wege aufzeigen, um dieses Problem der kommunalen Ebene zu lösen. Wenn der Freistaat den Landkreisen und Kommunen hier nicht zeitnah eine Unterstützung ermöglicht, wird der Investitionsstau sich immer weiter vergrößern, mit tiefgreifenden Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft.

Aus Sicht der Unterzeichner des Schreibens bedarf es daher zweier entscheidender Maßnahmen:

  1. Mit dem von Bundestag und Bundesrat im März beschlossenen Sondervermögen stehen Sachsen rund 400 Millionen Euro an Investitionsmitteln zur Verfügung. Es wird daher gefordert, dass 80 Prozent dieser Mittel, wie bereits im Konjunkturpaket II, der kommunalen Ebene zur Verfügung gestellt werden. Denn die Landkreise und Kommunen sind am ehesten in der Lage, zeitnah mit diesen Geldern die entsprechenden Investitionsmaßnahmen umzusetzen. Eigenmittel sind hierfür schlicht nicht mehr vorhanden. Abgelehnt wird allerdings die im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes vorgesehene Regelung, wonach die Mittel des Sondervermögens in einen sogenannten neu einzurichtenden „Sachsenfonds“ fließen sollen, aus diesem aber wiederum nur Maßnahmen finanziert werden, deren Gesamtinvestitionsvolumen mindestens 10 Millionen Euro beträgt. Genau das ist der falsche Weg, da damit Sanierungen von beispielsweise Straßen oder energetische Modernisierungen von Schulen nicht finanziert werden können – diese Maßnahmen liegen in vielen Fällen unter der Schwelle von 10 Millionen Euro. Zudem muss durch die niedrigen Geburtenraten beachtet werden, dass es keinen großen Bedarf an Neubauten im Bereich Kindertagesstätten und Schulen gibt, allerdings aber einen enormen Bedarf an Mitteln zur Sanierung und Renovierung der Bestandsgebäude. Zur bestmöglichen Wirksamkeit empfiehlt man die pauschale Ausreichung der Mittel zum Zwecke von Sanierung, Renovierung oder Neubau und das ohne Einbringung von Eigenmitteln der Kommunen, da diese in der aktuellen Haushaltslage nicht garantiert werden können.
  2. Mit der im März von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Grundgesetzänderung wird für die Bundesländer eine Anpassung des Neuverschuldungsverbots vorgenommen, das wiederum zur Folge hat, dass jährlich 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts als neue Schulden aufgenommen werden können. Es ist in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehbar, dass von Seiten der sächsischen Staatsregierung bisher hierzu nur ablehnende Rückmeldungen kommen. Laut Berechnungen würde eine Schuldenaufnahme von rund 567 Millionen Euro ab sofort möglich sein. Angesichts der beschriebenen akuten Haushaltslage der kommunalen Ebene sieht man es als geboten an, die Option der Neuverschuldung, wie sie jetzt mit der Anpassung des Grundgesetzes für die Länder möglich ist, auch in Sachsen zu ziehen und die Mittel den kommunalen Haushalten zur Verfügung zu stellen – bereits in diesem Jahr und ohne Abstriche.

Die Landkreise Erzgebirge, Mittelsachsen, Vogtland und Zwickau, die kreisfreie Stadt Chemnitz und auch die Handwerkskammer Chemnitz, wollen, dass der Freistaat Sachsen sich weiterhin so positiv entwickelt, wie er es seit 1990 getan hat. Man hat in den vergangenen 35 Jahren vieles erreicht und kann darauf auch stolz sein. Mit der aktuellen Haushaltspolitik im Freistaat besteht allerdings die Gefahr, dass dieses Erreichte leichtfertig aufgegeben wird. Die Folgen sind jetzt schon spürbar und werden in Zukunft, sollte der aktuelle Kurs beibehalten werden, sich weiter verstärken. Das ist nicht nur eine Gefahr für die Wirtschaft der Region, sondern vor allem für die Gesellschaft und das miteinander. Es gilt daher, neue Wege zu beschreiten. Jetzt ist das Potential dafür noch vorhanden, nicht nur bei Landkreisen und Kommunen, sondern auch im Handwerk, wo sich der Mangel an Fach- und Arbeitskräften immer weiter verstärkt und der demografische Wandel immer stärker zu spüren ist. Doch ohne die Betriebe des Handwerks lässt sich kein Investitionsprogramm umsetzen.

Man appelliert daher dringend an die sächsische Staatsregierung, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die finanzielle Situation der Landkreise und Kommunen zu verbessern und den Investitionsstau zu beheben. Nur so kann eine nachhaltige Entwicklung und Stabilität für Wirtschaft und Gesellschaft gewährleistet werden.

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