Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
© Schmidtfoto-Chemnitz

Höhere ÜLU-Förderpauschalen des Bundes: Mittelaufstockung im sächsischen Doppelhaushalt

Mit Beschluss des Bundeshaushalts 2026 steigt der Haushaltsansatz für die Bundesmittel im Zuge der Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk (ÜLU) über den ursprünglich geplanten Ansatz hinaus auf rund 90 Mio. Euro an. Die Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern bittet daher den Freistaat Sachsen, den entsprechenden Kofinanzierungsanteil ebenso anzuheben.

Das Bild zeigt das Logo der Arbeitsgemeinschaft der drei sächsischen Handwerkskammern Chemnitz, Dresden und zu Leipzig.

Mit dem beschluss des Bundes werden voraussichtlich ab dem 1. Januar 2026 neue ÜLU-Förderpauschalen in der Fachstufe gelten. Die drei Kammern begrüßen ausdrücklich diese wegweisende und das Handwerk unterstützende Entscheidung des Bundestages. Somit wird der überbordenden Kostenentwicklung der letzten Jahre durch den Bund Rechnung getragen. 

Damit die handwerkliche Wirtschaft auch mehr von den tatsächlichen Kosten entlastet wird, ist es nunmehr wichtig, dass auch der Freistaat Sachsen seinen Anteil an der Finanzierung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) anpasst und mehr Mittel zur Verfügung stellt.

Gemäß der Richtlinie Berufliche Bildung vom 28. Februar 2022 des Freistaates Sachsen Teil B, Abs. II. Nr. 4 b) beträgt der Zuschuss in der Grundstufe (1. Lehrjahr) zwei Drittel der HPI-Kostensätze je Teilnehmer und Lehrgang und in der Fachstufe (ab 2. Lehrjahr) ein Drittel der HPI-Kostensätze je Teilnehmer und Lehrgang.

Die Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern geht davon aus, dass der Freistaat sich auch weiterhin zur in der Richtlinie Berufliche Bildung geregelten Förderung der beruflichen Bildung im Handwerk bekennt und ab dem 01.01.2026 die Kofinanzierung in der Fachstufe entsprechend den angehobenen Förderpauschalen sicherstellt. Hierzu wird auch auf das AG-Schreiben vom 27. März 2025 verwiesen. Dort hatte man auf den die ÜLU betreffenden Haushaltsansatz im Einzelplan 7 hingewiesen und darum gebeten, aufzuschlüsseln, wie viele Mittel genau für die ÜLU bereitstehen. Im Zuge dessen vermittelte man seitens des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, dass die ÜLU in der betreffenden Haushaltsstelle mit Priorität 1 behandelt werden würde. Priorität 1 bedeutet eben auch, dass dies über die gesamte Geltungsdauer des Doppelhaushaltes und somit auch für das Jahr 2026 gilt und entsprechende Mittel im Einzelplan zur Verfügung stehen müssen. Nicht zuletzt wird bei der betreffenden Haushaltsstelle auch auf die gegenseitige Deckungsfähigkeit mit anderen Stellen hingewiesen.

Die ÜLU ist ein zentraler und elementarer Bestandteil und bewährtes Instrument der dualen Berufsausbildung im Handwerk. Bisher hat sich der Freistaat Sachsen immer zu seinem Kofinanzierungsanteil bekannt und dadurch ein hohes Maß an Vertrauen im Handwerk gewonnen. Als sächsische Handwerkskammern erwartet man daher auch vom Freistaat Sachsen, dass dieser dem Bund folgt und die Kofinanzierung in dem erforderlichen Maß mitgeht, damit die duale Berufsausbildung stärkt und die handwerkliche Wirtschaft weiter entlastet.