Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
Schmidtfoto-Chemnitz

Investitionsförderung für die Bildungsstätten des Handwerks ab 2025

Sehr früh in diesem Jahr hat sich die Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern an die sächsischen Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewandt, die Mitglied im Haushalts- und im Bildungsausschuss sind, um bereits in den laufenden Haushaltsaufstellungsverfahren auf Bundesebene zu verdeutlichen, dass in den beruflichen Bildungsstätten des Handwerks nicht nur ein akuter Investitionsstau, sondern aufgrund fehlender Finanzmittel im BMWK ein Bewilligungsstopp droht und die Bundespolitik ab dem Haushaltsjahr 2025 unbedingt finanziell darauf reagieren muss.

Die Bildungsstätten des Handwerks sind zentrale außerbetriebliche Lernorte für Handwerkerinnen und Handwerker. Sie gewährleisten den hohen beruflichen Bildungsstandard im deutschen Handwerk, beginnend in der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung bis hin zur Exzellenz der Meisterfortbildung und darüber hinaus. Sie leisten einen erheblichen Beitrag zum Erwerb neuer Fertigkeiten und Kompetenzen, zum Transfer neuen technologischen Wissens sowie neuer Technologien in die Handwerksbetriebe und sie machen stolz. Sie sind für Handwerkerinnen und Handwerker die Hochschulen des Handwerks, das Sprungbrett in ein erfülltes Berufsleben und für Karrieren in und außerhalb des Handwerks. Nicht zuletzt haben sie aber auch eine erhebliche Bedeutung zur Umsetzung der Trans-formationsherausforderungen für Wirtschaft und Gesellschaft.

Während aber die akademischen Lernorte in den vergangenen Jahren massiv ausgeweitet und finanziell spürbar höher gefördert wurden, stagnierte die finanzielle Förderung der Bildungsstätten des Handwerks. Real bedeutete dies sogar einen Rückschritt, denn die Bauleistungspreise haben sich erheblich, zuletzt um bis zu 30 Prozent, verteuert. Hinzu kommt, dass bauliche Anforderungen stark gestiegen sind (Brandschutz, Erneuerbare Energien) und die Flächenanforderungen zugenommen haben. Bei gleicher finanzieller Unterstützung können nur deutlich weniger Modernisierungen und Neubauten gefördert werden. Dabei sprengen die Investitionsvorhaben inzwischen alle bekannten Finanzierungsdimensionen, und das bei einer Beschränkung auf das absolut Erforderliche.

Im Ergebnis reichen die zur Verfügung gestellten Bundes- und Landesmittel bei weitem nicht mehr aus, den Investitionsbedarf zu decken. Auch Bildungsträger stoßen bei Eigenanteilen an ihre Grenzen. Modernisierungen und Neubauten können nicht umgesetzt werden, zugleich drohen manche Bildungszentren angesichts zunehmend verschärfter Vorgaben nicht mehr betrieben werden zu können.

Die drei Kammern werben eindringlich bei den Abgeordneten dafür, dass die Bundesmittel ab dem Jahr 2025 spürbar und dauerhaft erhöht werden. Die Entscheidungsträger im Handwerk, die solche Modernisierungs- und Neubauvorhaben in jahrelanger Arbeit vorbereiten, benötigen einen planbaren und verlässlichen Finanzierungsrahmen, der ihnen Sicherheit gibt.

Das BMBF hat diese Notwendigkeiten erkannt und will seinen Finanzierungsrahmen für die in seiner Verantwortung stehenden Bildungszentren mit Schwerpunkt Ausbildung ab dem Jahr 2025 um zusätzliche 30 Mio. Euro auf dann 97 Mio. Euro erhöhen (Titel 893 20-153). Das wäre ein wichtiger Schritt. Zugleich muss aber auch im BMWK, das für die Bildungszentren mit Schwerpunkt Fort- und Weiterbildung Verantwortung trägt, das Finanzierungsvolumen im Titel 893 01-153 auf rund 55 Mio. Euro angehoben werden (aktuell 38 Mio. Euro). Aktuell ist dort für 2025 sogar eine Absenkung der Fördermittel geplant.

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